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Abgeltungssteuer ... Steuern auf Kapitalerträge

Mit der Unternehmensteuerreform wurde die Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Sie wird auf Zinsen, Erträge aus Investmentfonds und Kapitalforderungen, Dividenden und Kursgewinnen erhoben. Der Abgeltungsteuersatz beträgt einheitlich 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 28%. Diese Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, d.h. die Geldinstitute führen diese Steuer als Zinsabschlag direkt an das Finanzamt ab.

Abgeltungssteuer - Rechner

Kapitaleinkünfte   Euro   
Kirchensteuer 
 
Sparerpauschbetrag¹  (Freibetrag)  801 Euro   1602 Euro    Euro
 
 
 
Abgeltungssteuer  Euro
Solidaritätszuschlag  Euro
Kirchensteuer  Euro
Kapitalertrag nach Steuern  Euro

¹ Wie bei der ehemaligen Kapitalertragssteuer gibt es auch hier einen Freibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Erst wer Kapitaleinkünfte über 801 Euro (alleinstehend, getrennt veranlagt) oder 1602 Euro (verheiratet, gemeinsam veranlagt) hat, muß das Finanzamt an seinen Kapitalerträgen beteiligen!
Der Sparerfreibetrag ist im Rechner wählbar. Wenn Sie den Sparer-Freibetrag bereits teilweise verbraucht haben, können Sie auch einen anderen Freibetrag in den Rechner eingeben.

Bei einem niedrigen Einkommen ( z.B. Rentner) sollten Sie prüfen, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist.
Die NV-Bescheinigung wird beim Finanzamt beantragt, wenn man belegen kann, daß die Gesamteinkünfte unterhalb der Steuerpflicht-Grenze liegen. Nach Vorlage der Bescheinigung bei Ihrer Bank werden dann keine Zinsabschläge mehr einbehalten.

Wenn Sie einen Steuersatz über 25% haben, dieses trifft bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von ca. 15000 Euro (ledig) oder 30000  Euro (verheiratet) zu, können Sie mit diesem Abgeltungssteuerrechner die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Ihre Finanzen feststellen.

Bei Kirchensteuerpflicht wird die Abgeltungsteuer um 25% der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer ermäßigt. Von diesem verringerten Betrag werden dann der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bemessen.

Der Steuersatz der Abgeltungsteuer unterliegt nicht dem individuellen Progressionssatz des Steuerpflichtigen. Damit werden Einkommen aus Kapitalanlagen gegenüber anderen Einkommensarten bevorzugt behandelt. Die Bundesregierung versucht damit Großverdienern den Anreiz für eine Kapitalverlagerung ins Ausland aus Steuergründen zu nehmen.

Falls Ihr Steuersatz unter 25% liegt, hat der Fiskus zu viel Geld als Zinsabschlag eingezogen. Mit der Einkommensteuererklärung und den darin ausgewiesenen Zinseinkünften können Sie dieses wieder korrigieren!


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