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Altersteilzeitrechner ... weniger arbeiten, aber reicht das Geld?

Die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit ermöglicht älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand und parallel dazu die Schaffung eines freien Arbeitsplatzes. Eine Form der Altersteilzeit ist das Blockmodell. Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen unterteilt. In der ersten, sogenannten Arbeitsphase bleibt die wöchentliche Arbeitszeit ungekürzt. In der zweiten Phase, der Freistellungsphase, wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt. Über die Gesamtdauer ergibt sich eine Reduzierung der Arbeitszeit um 50%.

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Altersteilzeitrechner

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Mindestnettobetrag in der Altersteilzeit   Euro

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Gesetzliche Berechnungsparameter: Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5400 Euro (West) und 4550 Euro (Ost). Die Sozialversicherungspauschale beträgt 21%. Die hier errechneten Werte erhalten Sie auch als Tabelle der Mindestnettobeträge im PDF-Format beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, siehe externe Links.

In Deutschland wird die Altersteilzeit durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Finanziell gefördert wird diese Altersteilzeit von der Agentur für Arbeit, soweit sie spätestens am 31. Dezember 2009 angetreten wird. Im Rahmen des Altersteilzeitvertrages sind insbesondere das Regelarbeitsentgelt und die Rentenversicherungsbeiträge aufzustocken. Eine Altersteilzeit endet immer mit der Verrentung des Arbeitnehmers.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gelten für einen Übergangszeitraum noch spezielle Altersgrenzen nach Altersteilzeit. Für Jahrgänge bis 1951 gibt es weiterhin die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit". Der früheste Bezug einer Sozialversicherungsrente ist damit möglich:

  • für den Jahrgang 1945 im Alter 60
  • für die Jahrgänge 1946 bis 1948 monatsweise ansteigend im Alter 60, 61, 62 oder 63
  • für die Jahrgänge 1949 bis 1951 im Alter 63.
Eine abschlagsfreie Rente ist in all diesen Fällen erst ab Alter 65 möglich. Für jeden Monat, um den die gesetzliche Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezogen wird, wird sie für die gesamte Dauer der Zahlung um 0,3% pro Monat des vorzeitigen Bezugs gekürzt.


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