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Arbeitslosengeld II ... wieviel Geld steht Ihnen zu?
Sie haben Ihren Hartz IV-Antrag mühsam ausgefüllt und eingereicht! Der Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist so abstrakt wie dieser Satz. Um Ihren Bescheid zu kontrollieren, löschen Sie die Beispieldaten und tragen Sie Ihre Daten in die linke Spalte des Rechners ein.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011, der Hartz-IV-Reform und der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für 2012 ergeben sich folgende Änderungen:
Ab dem 1. Januar 2012 wird der bisherige Regelsatz für Alleinstehende oder Alleinerziehende von 364 Euro auf 374 Euro erhöht! Volljährige Partner erhalten jeweils 90 Prozent des Regelsatzes, also 337 Euro. Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach Altersgruppen:
Alleinerziehende erhalten zusätzliche Leistungen abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. Der Mehrbedarfszuschlag kann 12% bis 60% der Regelleistung betragen. Mit z.B. einem Kind unter 7 Jahren entsteht ein Mehrbedarf von 36% des Regelsatzes. (siehe §21 SGB II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt) Kinder erhalten ein Schulbedarfspaket von 100 Euro jährlich und Zuschüsse (max. 2 Euro) für ein warmes Mittagessen in der Schule oder Kita. Weiterhin besteht ein Anspruch auf bis zu 30 Euro (pro Jahr) für Ausflüge. 10 Euro gibt es für die Teilnahme am Vereinsleben. Siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildungspaket und Regelsätze. Kinder und junge Erwachsene mit eigenem Erwerbseinkommen, die ihren Bedarf (Regelsatz, Anteil Unterkunftskosten) decken können fallen aus der Bedarfgemeinschaft. Der Einkommensanteil, der über diesem Bedarf liegt, darf nicht auf die Bedarfgemeinschaft umgelegt werden! Allerdings bildet der Jugendliche mit seinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft, die Unterhaltsleistungen erwarten kann.
Angemessene Kosten für Unterkunft (KdU) Kaltmiete inkl. Nebenkosten und Heizung werden von der Kommune übernommen.
Ab 2011 werden auch die Kosten für die Warmwasseraufbereitung als KdU oder als Mehrbedarf neben dem Regelsatz durch den Bund übernommen.
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Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 29.12.2011) Datenschutzhinweis
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