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Rente mit 67, Begriffsklärung

Das Renteneintrittsalter wird in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Der Bundestag hat das Gesetz am 9.März 2007 mit 408 Ja-Stimmen gegen 169 Nein-Stimmen beschlossen. Nach der Bestätigung durch den Bundesrat am 30.März wurde dieses Gesetz am 1.Mai rechtsgültig. Als Argument für diese Maßnahme wird eine Deckelung des Rentenversicherungsbeitrags auf unter 20% angeführt, aber faktisch ist diese Maßnahme nur eine Rentenkürzung! Der sogenannte Eckrentner (45 Jahre mit Durchschnittseinkommen) hat bei einer Verrentung mit 65 Jahren einen monatlichen Verlust durch Abschläge von 85 Euro.

In Abhängigkeit vom Geburtsjahr ergeben sich folgende Renteneintrittsdaten:

1947:   65 Jahre + 1 Monat
1948:   65 Jahre + 2 Monate      
1949:   65 Jahre + 3 Monate
1950:   65 Jahre + 4 Monate
1951:   65 Jahre + 5 Monate
1952:   65 Jahre + 6 Monate
1953:   65 Jahre + 7 Monate
1954:   65 Jahre + 8 Monate
1955:   65 Jahre + 9 Monate
1956:   65 Jahre + 10 Monate
1957:   65 Jahre + 11 Monate
1958:   66 Jahre
1959:   66 Jahre + 2 Monate
1960:   66 Jahre + 4 Monate
1961:   66 Jahre + 6 Monate
1962:   66 Jahre + 8 Monate
1963:   66 Jahre + 10 Monate
1964:   67 Jahre

Ergänzende Privatvorsorgen (Riester-Rente, Rürup-Rente) werden deshalb immer notwendiger. Der Aufbau einer solchen Altersvorsorge dürfte aber auch für Familen der oberen Mittelschicht schwierig sein, da sie regelmäßig fast ihr gesamtes Einkommen in den Konsum (insbes. der Kinder) investieren müssen. Im Ergebnis wird dadurch ein weiterer Anreiz gesetzt, statt in Kinder lieber in die eigene Altersversorgung zu "investieren".

Ausnahmen von der Rente mit 67 (Info der Bundesregierung)

  • Langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren können künftig abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen.
  • Vereinbarungen zu Altersteilzeitarbeit genießen besonderen Vertrauensschutz. Die bisherigen Altersgrenzen für den Renteneintritt gelten weiter. Stichtag hierfür ist der 1. Januar 2007. Von der Anhebung auf 67 Jahren ausgenommen werden somit vor 1955 geborene Personen, die vor 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart haben.
  • 63-jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren können bis Ende 2023 weiterhin abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein.
  • Schwerbehinderte Menschen erfahren eine stufenweise Anhebung des regulären Renteneintrittsalters von heute 63 auf 65 Jahren. Frühestens ist hier die Rente ab 62 Jahren möglich. Hiervon unberührt bleibt die Höhe des Abschlags. Sie beträgt maximal 10,8 Prozent.
  • Die Altersgrenze für die große Witwen- und Witwerrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben.
Rentenerhöhungen werden langfristig ausbleiben. Steigen die Löhne in den Jahren von 2011 bis 2015, werden die Renten nur um die Hälfte erhöht.

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