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Rente mit 67, BegriffsklärungDas Renteneintrittsalter wird in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Der Bundestag hat das Gesetz am 9.März 2007 mit 408 Ja-Stimmen gegen 169 Nein-Stimmen beschlossen. Nach der Bestätigung durch den Bundesrat am 30.März wurde dieses Gesetz am 1.Mai rechtsgültig. Als Argument für diese Maßnahme wird eine Deckelung des Rentenversicherungsbeitrags auf unter 20% angeführt, aber faktisch ist diese Maßnahme nur eine Rentenkürzung! Der sogenannte Eckrentner (45 Jahre mit Durchschnittseinkommen) hat bei einer Verrentung mit 65 Jahren einen monatlichen Verlust durch Abschläge von 85 Euro.
In Abhängigkeit vom Geburtsjahr ergeben sich folgende Renteneintrittsdaten:
Ergänzende Privatvorsorgen (Riester-Rente, Rürup-Rente) werden deshalb immer notwendiger. Der Aufbau einer solchen Altersvorsorge dürfte aber auch für Familen der oberen Mittelschicht schwierig sein, da sie regelmäßig fast ihr gesamtes Einkommen in den Konsum (insbes. der Kinder) investieren müssen. Im Ergebnis wird dadurch ein weiterer Anreiz gesetzt, statt in Kinder lieber in die eigene Altersversorgung zu "investieren". Ausnahmen von der Rente mit 67 (Info der Bundesregierung)
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