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Gewerbesteuer ... Bemessungsgrundlage, Messbetrag und Hebesatz.

Die Gewerbesteuer wird auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Sie trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Eine Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt immer der Gewerbesteuer. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 Euro übersteigt. Für natürliche Personen und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 Euro zu berücksichtigen.
Wählen Sie Ihre Gesellschaftsform (natürliche Personen fallen unter Personengesellschaft), tragen Sie Ihren Ertrag und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein und betätigen Sie für die Berechnung die entsprechende Jahrestaste!

Gewerbesteuer-Rechner

Kapitalgesellschaft     Personengesellschaft
 
    Gewerbeertrag   Euro
Hinzurechnungsbetrag ¹   Euro
Kürzungsbetrag ²   Euro
Hebesatz   %
 
 
 
Anrechnungsbetrag nach § 35 EStG    Euro
Gewerbesteuer   Euro

Die Gewerbesteuer ist eine Kostensteuer und mindert als Betriebsausgabe ihre Bemessungsgrundlage. Der Rechner berücksichtigt bereits diese innere Abzugsfähigkeit. Die Berechnung 2007 erfolgt mit der Steuermesszahl 5%.
Mit der Unternehmenssteuereform 2008 entfällt dieser Betriebsausgabenabzug und die Steuermesszahl wird im Gegenzug auf 3,5% reduziert! Bei den Personengesellschaften entfällt der Staffeltarif und somit die ermäßigten Steuermesszahlen bis 72500 Euro. Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird von 1,8 auf das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht (aber Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer).
Wenn Sie meinen Einkommensteuerrechner nutzen wollen, geben Sie den ermittelten Anrechnungsbetrag in das Feld "sonstige Ausgaben" ein.

Hebesatz
Das Recht zur Festlegung des Hebesatzes ist den Gemeinden grundgesetzlich garantiert. Seit 2004 beträgt der Hebesatz mindestens 200, es sei denn die Gemeinde setzt einen höheren Hebesatz fest. Damit will der Gesetzgeber sog. Gewerbesteueroasen (zum Beispiel Norderfriedrichskoog, die lange Zeit einen Hebesatz von Null hatte) verhindern. Meistens sind die Hebesätze von Großstädten höher als im Umland (Hamburg hat einen Hebesatz von 470, die meisten Gemeinden im Umland liegen zwischen 300 und 400).

¹ Hinzurechnungen: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um die Hinzurechnungen zu erhöhen. Dazu gehören: Entgelte für Dauerschulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des stillen Gesellschafters, die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen.

² Kürzungen: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um die Kürzungen zu mindern. Dazu gehören: Anteile des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz, Gewinnanteile an einer Personengesellschaft, Gewinnanteile an einer Kapitalgesellschaft, Miet- oder Pachtzinsen, Spenden .


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