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Die Gewerbesteuer wird auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Sie trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Eine Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt immer der Gewerbesteuer. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 Euro übersteigt. Für natürliche Personen und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 Euro zu berücksichtigen.
Die Gewerbesteuer ist eine Kostensteuer und mindert als Betriebsausgabe ihre Bemessungsgrundlage. Der Rechner berücksichtigt bereits diese innere Abzugsfähigkeit. Die Berechnung 2007 erfolgt mit der Steuermesszahl 5%.
Hebesatz
¹ Hinzurechnungen: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um die Hinzurechnungen zu erhöhen. Dazu gehören: Entgelte für Dauerschulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des stillen Gesellschafters, die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen. ² Kürzungen: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um die Kürzungen zu mindern. Dazu gehören: Anteile des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz, Gewinnanteile an einer Personengesellschaft, Gewinnanteile an einer Kapitalgesellschaft, Miet- oder Pachtzinsen, Spenden . |
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