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Gewerbesteuer ... Bemessungsgrundlage, Messbetrag und Hebesatz.
Die Gewerbesteuer wird auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Sie trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufliche oder andere nichtgewerbliche selbständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Eine Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und unterliegt immer der Gewerbesteuer. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 Euro übersteigt. Für natürliche Personen und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 Euro zu berücksichtigen.
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Die Gewerbesteuer ist eine Kostensteuer und minderte bisher als Betriebsausgabe ihre Bemessungsgrundlage.
Mit der Unternehmenssteuereform 2008 ist der Betriebsausgabenabzug entfallen und die Steuermesszahl wurde im Gegenzug von 5% auf 3,5% reduziert! Bei den Personengesellschaften entfällt der Staffeltarif und somit die ermäßigten Steuermesszahlen bis 72500 Euro.
Der Anrechnungsfaktor der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wurde von 1,8 auf das 3,8-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht (aber Beschränkung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer).
Die Gewinne aus Kapitalgesellschaften werden faktisch mehrfach besteuert. Zunächst werden diese Gewinne mit 15% Körperschaftssteuer belegt und dann die Ausschüttung an die Anteilseigner mit der Einkommensteuer! Werden Anteile im Privatvermögen eines Anlegers gehalten, unterliegt diese Dividende der Abgeltungsteuer. Ist der Anteilseigner selber ein Personenunternehmen, ist 60% des Gewinnanteils mit dem normalen Steuersatz zu versteuern. (Teileinkünfteverfahren seit 2009)
Hebesatz
¹ Hinzurechnungen: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um die Hinzurechnungen zu erhöhen. Dazu gehören: Entgelte für Dauerschulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des stillen Gesellschafters, die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen. ² Kürzungen: Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist um die Kürzungen zu mindern. Dazu gehören: Anteile des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz, Gewinnanteile an einer Personengesellschaft, Gewinnanteile an einer Kapitalgesellschaft, Miet- oder Pachtzinsen, Spenden .
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