|
|
Sie haben für die Berechnung die Auswahl zwischen den beiden Leistungsarten Krankengeld oder Verletztengeld! Tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht! Krankengeld: Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Entgeltfortzahlung eingestellt wird (meistens nach 6 Wochen), bekommen Sie Krankengeld. Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach § 47 SGB V. Es beträgt 70% des letzten Bruttoeinkommens, aber höchstens 90% des Nettoeinkommens. Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.
Verletztengeld: |
Onlinerechner für private Finanzen © Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 20.11.2009) Datenschutzhinweis