Mehrwertsteuer ... oder Brutto und Netto ermitteln.


Der Begriff Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Umsatzsteuer mit der der Staat den Austausch von Leistungen besteuert. Bemessungsgrundlage ist der Erlös, den ein Unternehmer für seine Leistungen im Inland erzielt. Damit ist die Umsatzsteuer formal und gesetzestechnisch eine Verkehrsteuer. (Besteuerung des Wirtschaftsverkehrs)
Bei einer rein wirtschaftlichen Betrachtung ist die Umsatzsteuer aber eine Verbrauchsteuer, weil sie den Endabnehmer belastet! Jedes Prozent Mehrwertsteuer spült 8 Milliarden Euro in die Staatskasse.

Mit diesem kleinen Hilfsmittel können Sie nach Wahl die Mehrwertsteuer, den Nettopreis und den Bruttopreis ermitteln. Wählen Sie den Mehrwertsteuersatz und tragen Sie nur einen Wert ein, die anderen werden berechnet!

Mehrwertsteuerrechner
 
Mehrwertsteuersatz: 7%   19%
 
Nettowert   Mehrwertsteuer   Bruttowert
 Euro  +    Euro  =    Euro
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Beispiel einer Wertschöpfungskette. Auszug aus Wikipedia

Zulieferer Z verkauft an den Produzenten P Zutaten für 15 Euro. P stellt daraus eine Ware her, die er dem Großhändler G für 60 Euro liefert. Dieser verkauft die Ware an den Einzelhändler E zu 75 Euro. Einzelhändler E schließlich veräußert diese Ware an den Endverbraucher für 100 Euro.

von / an Preis (brutto) Entgelt (netto)USt (19 %)Vorsteuereffektiv
Z an P15,00 Euro12,61 Euro2,39 Euro0,00 EuroZ führt 2,39 Euro ab
P an G 60,00 Euro50,42 Euro9,58 Euro2,39 EuroP führt 7,19 Euro ab
G an E 75,00 Euro63,03 Euro 11,97 Euro9,58 Euro G führt 2,39 Euro ab
E an V 100,00 Euro84,03 Euro 15,97 Euro 11,97 EuroE führt 4,00 Euro ab

Bei der Betrachtung des E wird die Funktionsweise der Umsatzsteuer klar:

  • Der Verbraucher (V) zahlt 100,00 Euro für die Ware an den Einzelhändler (E)
  • E hat die darin enthaltene USt von 15,97 Euro an das Finanzamt abzuführen
  • E seinerseits hat 75,00 Euro für die Ware an den Großhändler (G) gezahlt, worin 11,97 Euro USt enthalten sind
  • Diese Umsatzsteuer kann E als Vorsteuer von der an das Finanzamt abzuführenden USt abziehen
  • Effektiv zahlt E 4,00 Euro an das Finanzamt.
Damit wird deutlich, dass der Endverbraucher die gesamte Steuerlast wirtschaftlich trägt (von Z 2,39 Euro + von P 7,19 Euro + von G 2,39 Euro + von E 4,00 Euro = 15,97 Euro), da er die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen kann, obwohl die einzelnen Beträge von unterschiedlichen Teilen der Wertschöpfungskette abgeführt werden.

Anmerkung: Wenn Sie Ihr ganzes Geld ausgeben, können Sie zu Ihrem individuellen Einkommensteuersatz auch noch diese 19% hinzurechnen. Mit den indirekten Steuern (Mineralölsteuer, Versicherungssteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer etc.) kommt ein gut Verdienender schnell auf eine summierte Steuerbelastung von 65%. Durch den Sozialabgabenanteil von 21% steigt die Belastung auf 86%. Viel bleibt da nicht übrig!

Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 06.09.09)   Datenschutzhinweis



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