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Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Beamte, Selbständige und Freiberufler sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.
Arbeitnehmer und Angestellte können sich in der PKV versichern wenn das Einkommen seit 3 Jahren in Folge über der Versicherungspflichtgrenze (48600 Euro) liegt.
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In einer privaten Krankenversicherung erhält das Mitglied abhängig von dem gewähltem Tarif wesentlich umfangreichere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie können selber entscheiden, welche Risiken Sie versichern möchten. Die Höhe des Beitrags ist natürlich vom Umfang des Versicherungsschutzes abhängig. Der übliche Standardschutz bietet bereits erheblich bessere Leistungen als eine gesetzliche Versicherung.
Auch wenn Sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, gibt es für Sie eventuell Einsparpotenzial! Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangt, sollten Sie die Krankenversicherung wechseln und mit dem eingesparten Geld eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Sie behalten die Vorteile einer GKV (z. B. Mitversicherung von Familienangehörigen) und können die Zusatzleistungen einer Privatversicherung (z.B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz) in Anspruch nehmen.
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