Rente mit 63

Das Renteneintrittsalter wird in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Als Argument für diese Maßnahme wird eine Deckelung des Rentenversicherungsbeitrags auf unter 20% angeführt, faktisch ist diese Maßnahme nur eine Rentenkürzung!
Rentenrechner
Ihre Angaben
Geburtsjahr


45 RV-Beitragsjahre

Ihr Ergebnis
Regelaltersrente 


Abschlag Rente mit 63 

Abschlag Rente mit 64 

Abschlag Rente mit 65 

Abschlag Rente mit 66 

Altersrente für langjährig Versicherte

Sie können mit Abschlägen vorzeitig mit 63 Jahren in Rente gehen wenn Sie 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Wenn Sie vor 1947 geboren, sind liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und Sie haben bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren einen dauerhaften Verlust von 24x0,3%=7,2%.
Sind Sie nach 1964 geboren, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ein Renteneintritt mit 63 Jahren ergibt einen dauerhaften Verlust von 48x0,3=14,4%.
Bei einem Geburtsjahr zwischen 1947 und 1964 ist der Rentenverlust entsprechend kleiner, siehe Rechner!

Ausnahmen

  • Langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren konnten abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen.
    Wer nach 1963 geboren ist und keine 45 Pflichtbeitragsjahre hat, muß bei einer vorzeitigen Verrentung mit 65 Jahren einen Abschlag von 7,2% hinnehmen.
  • 63-jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren konnten bis Ende 2023 weiterhin abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein.
  • Schwerbehinderte Menschen erfahren eine stufenweise Anhebung des regulären Renteneintrittsalters von heute 63 auf 65 Jahre. Frühestens ist hier die Rente mit 62 Jahren möglich. Hiervon unberührt bleibt die Höhe des Abschlags, er beträgt maximal 10,8 Prozent.

Rente mit 63 und 45 Arbeitsjahren (Beitragsjahren)

Die SPD hat in der Koalition 2014 die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren durchgesetzt! Kritisiert wurde dieses von der Opposition, weil dieser Beschluss nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern durch den Arbeitnehmer finanziert wird. Nach gültigen Rentenrecht sollten die Beiträge zur Rentenversicherung von 18,9% auf 18,3% gesenkt werden. Diese Entlastung der Arbeitnehmer ist damals entfallen!

Achtung! Einen Anspruch auf die abschlagfreie Rente mit 63 Jahren hatten nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind und 45 Beitragsjahre haben! Für Versicherte mit 45 Beitragsjahren, die später geboren sind, steigt die Altersgrenze für den Bezug einer abschlagfreien Rente kontinuierlich. Siehe Rechner.

Wer nach 1963 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das war nach der bisherigen Gesetzeslage auch schon möglich.

Die politisch Verantwortlichen hatten es versäumt, den Sachverhalt klar darzustellen. Viele Arbeitnehmer glauben, sie könnten nach 45 Arbeitsjahren grundsätzlich mit 63 abschlagfrei in Rente gehen. Schön wäre es ... ist aber leider ein Irrtum!

Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 17.08.2017 zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht zu den Beitragsjahren. Eine Ausnahme ist die Arbeitslosigkeit als Folge der Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Diese Regelung kann man aber umgehen, wenn man sich nach 43 Beitragsjahren arbeitslos meldet und zwei Jahre nur wenige Stunden in der Woche in einem versicherungspflichtigen Minijob arbeitet. Diese Beschäftigungszeit wird angerechnet und man kann vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen!

Stichworte: rente mit 63, rentenerwartung berechnen, rente nach 45 jahren mit 63, wer kann mit 63 jahren in rente gehen, rente ab 63 ohne abschläge