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Vor der Bundestagswahl waren diverse Steuermodelle in der Diskussion, die den richtigen Weg zur Vereinfachung des Steuerrechts in Deutschland
aufzeigten. Aus parteitaktischen Gründen wurden die Modelle des jeweiligen politischen Gegners durch Kampagnen mit falschen Beispielrechnungen dem Bürger als "Teufelszeug" dargestellt.
Die Wahl ist zwar gelaufen, aber hier kann z.B. die Krankenschwester der SPD-Kampagne (1500 Euro monatlich, 18000 Euro jährlich), die zur Zeit jährlich 1506 Euro Lohnsteuer zahlt, einmal nachrechnen, wie "schlecht" es ihr mit den neuen Steuermodellen gegangen wäre! Für Deutschland ist es schade, daß sich Prof. Kirchhof im politischen Sumpf nicht durchsetzen konnte, andererseits ist eine Professur in Heidelberg sicher persönlich das Beste für diesen anerkannten Wissenschaftler! Vergleichsrechner
Die Berechnung erfolgt ohne Berücksichtigung eventuell abziehbarer Aufwendungen für die Altersvorsorge und zur Versorgung, Betreuung und Erziehung von Unterhaltsberechtigten. Auch die Werbungskosten sind nicht berücksichtigt um den Steuervergleich zu vereinfachen.
§ 5.
Natürliche Personen können von ihren Erwerbserlösen bis zu 2.000 Euro abziehen (Vereinfachungspauschale), wenn sie nicht höhere Erwerbskosten nachweisen.
Kernaussagen:
Ergo: das Konzept ist transparent, finanzierbar und daher zukunftsweisend! Lesen Sie dazu auch den interessanten Artikel "Silberstreif am Horizont" Paul Kirchhof - ein ernsthafter Reformer von Ursula Pidun, freie Publizistin.
Steuerberechnung auf einem Bierdeckel! Jede Person erhält einen einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 Euro. Der Eingangssteuersatz wird auf 12 % gesenkt. Der linear-progressive Tarif wird durch zwei weitere Steuerstufen von 24 % ab einem Einkommen von 16.000 Euro und von 36 % ab einem Einkommen von 40.000 Euro ersetzt. Dieser Steuerstufentarif wird zur Vermeidung der "kalten Progression" jedes zweite Jahr inflationsbereinigt. Die bestehenden Steuerbefreiungen, Freibeträge, Abzugsbeträge und Ermäßigungen werden aufgehoben und durch einen einheitlichen Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000 Euro ersetzt. Zur weiteren Verbesserung des Familienleistungsausgleichs wird das Kindergeld adäquat zum Grundfreibetrag angehoben. Notwendige Aufwendungen zur Versorgung, Betreuung und Erziehung von Unterhaltsberechtigten sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
Steuererklärung in einer Stunde auf einer DIN-A4-Seite! Die Einkommensteuer beträgt 10 % des zu versteuernden Einkommens bis einschließlich 20.000 Euro.
Für zu versteuerndes Einkommen von mehr als 20.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro erhöht sich die berechnete
Einkommensteuer auf 25 % und für den zu versteuerndes Einkommensanteil über 50.000 Euro werden 35 % Steuer berechnet.
Von den Einkünften wird für jede Person ein Grundfreibetrag von 8.004 Euro zur Freistellung des Existenzminimums abgezogen.
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