Wohngeldrechner, Mietzuschuss

Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2023 angepasst. Die Bundesregierung plant, das Wohngeld in Zukunft alle zwei Jahre anzupassen. Tragen Sie Ihre monatliche Miete, das Familiennettoeinkommen und die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder in den Wohngeldrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Wohngeld-Rechner
Ihre Angaben
Monatliche Kaltmiete
Mietenstufe (Wohnort) ¹

Monatliches Familieneinkommen (netto)
Haushaltsmitglieder

Ihr Ergebnis
Maximal anrechenbare Miete

Anrechenbare Miete

Heizkostenentlastung

Wohngeld

Berechnungsgrundlage Wohngeld

Das Wohngeld richtet sich nach
  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
  • dem Gesamteinkommen
    (Kindergeld zählt nicht zum Einkommen!)

Wohngeldreform, Wohngeld Plus

Das Wohngeld wird generell erhöht, es verdoppelt sich im Durchschnitt. Bisher hatten 600.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, mit der Reform sind jetzt 2 Millionen Haushalte berechtigt.

Klimakomponente
Abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder wird der ortsübliche Höchstbetrag der Mieten um einen Zuschlag erhöht.

HaushaltsmitgliederZuschlag
119,20 €
224,80 €
329,60 €
434.40 €
539,20 €
weitere jeweils+4,80 €

Heizkostenentlastung
Für die Wohngeldberechnung wird die anrechenbare Miete um einen Zuschlag erweitert.

HaushaltsmitgliederZuschlag
1110,40 €
2142,60 €
3170,20 €
4197,80 €
5225,44 €
weitere jeweils+27,60 €

Mietenstufe (Wohnort)

Siehe: Mietenstufen nach Bundesland und Gemeinden
Aus der Mietenstufe ihres Wohnorts (I bis VII) wird mit einer Tabelle der ortsübliche Höchstbetrag der Miete ermittelt und im Rechner angezeigt.

Mietkosten

¹ Die Bruttokaltmiete wird abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder nur bis zu einem ortsüblichen Höchstbetrag berücksichtigt!

Beispiel, Werte gerundet: Zwei Personen, Höchstbetrag Miete + Klimakomponente 25 €.

  • VII - 788 € München)
  • VI - 716 € (Hamburg)
  • V - 654 € (Kiel)
  • IV - 595 €
  • III - 530 € (Husum)
  • II - 474 €
  • I - 420 €

Grundsätzliches

Die Berechnung erfolgt nach dem Wohngeldgesetz WoGG. Mein Rechner basiert auf Ihrer Angabe des Nettohaushaltseinkommens und ist hinreichend genau.

Für eine genaue Berechnung der Förderleistungen mit den an ihrem Wohnort geltenden Rahmenbedingungen sollten Sie das für Sie zuständige Amt kontaktieren. Das Amt verlangt die Angabe aller wohngeldrechtlichen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen und ermittelt daraus das Nettohaushaltseinkommen.

  • gewerbliche Einnahmen
  • Gehälter, Löhne, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit
  • Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung
  • Lohnersatzleistungen, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld
  • Krankengeld, Mutterschaftsgeld
  • Renten, Pensionen, Versorgungsbezüge
  • Unterhaltszahlungen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Beachten Sie bitte auch, daß seit Inkrafttreten des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (Bürgergeld) sowie Mitgliedern ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld entfällt.

Zu beachten ist, dass die Wohngeldstelle u.a. prüft, ob die Angaben zum Einkommen glaubhaft sind. Dies ist dann der Fall, wenn alle dem Haushalt zur Verfügung stehenden Einnahmen, einschließlich des voraussichtlichen Wohngeldes, ausreichen, um die Ausgaben des Haushaltes zu decken. Bei erkennbar niedrigem Lebensstandard wird zur Ermittlung der Ausgabenseite häufig auf den sozialhilferechtlichen Bedarf zurückgegriffen.

Wenig Wohngeld ... lohnt sich der Aufwand?

Er lohnt sich immer! Auch wenn das Wohngeld nur gering ist, haben Sie finanzielle Vorteile. Wer Wohngeld bekommt, hat einen Anspruch auf das Bildungs-und Teilhabepaket.
Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten)
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten)
  • persönlicher Schulbedarf (150 € je Schuljahr)
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten)
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten)
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kita (tatsächliche Kosten)
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (15 € monatlich)
Die Kostenübernahme durch das Bildungs-und Teilhabepaket bei einer Beanspruchung des Wohngeldes kann zu einer erheblichen Ersparnis führen!

Wohngeld oder Bürgergeld?

Beispiel: Haushalt mit 2 Personen, Wohnung in Hamburg, Miete 500 €, Nettoeinkommen 1100 €

Wohngeld: 351 €
Bürgergeld: 750 €

Wofür entscheiden Sie sich? Wir haben leider einen Fachkräftemangel im Bundestag! Mathematikkenntnisse sollten aber nicht fehlen.

Stichworte: wohngeld berechnen, antrag auf wohngeld, anspruch auf wohngeld rechner