|
|
Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Tragen Sie Ihre monatliche Miete, das Familiennettoeinkommen und die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen". Bei Neueingaben werden die Ergebnisse automatisch gelöscht! ¹ Die Berechnung nach den WoGG ist nur überschlägig und zur der Orientierung. Für eine genaue Berechnung der Förderleistungen mit den an ihrem Wohnort geltenden Rahmenbedingungen (ortsüblicher Höchstbetrag für Mietkosten) sollten Sie das für Sie zuständige Amt kontaktieren. Beachten Sie bitte auch, daß seit Inkrafttreten des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") für Empfänger staatlicher Transferleistungen sowie Mitgliedern ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld entfällt. Das Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung. Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende. Für die Berechnung sind folgende Rahmenbedingungen ausschlaggebend:
|
Onlinerechner für private Finanzen © Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 19.11.2009) Datenschutzhinweis