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Wohngeld nach dem WoGG ... es steht Ihnen zu!

Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2006 bundesweit rund 1,16 Milliarden Euro (gegenüber 5,18 Milliarden Euro 2004). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 91 Euro.

Tragen Sie Ihre monatliche Miete, das Familiennettoeinkommen und die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen". Bei Neueingaben werden die Ergebnisse automatisch gelöscht!

Wohngeldrechner 2009

Monatliche Bruttokaltmiete   Euro   
Monatliches Familieneinkommen (netto)   Euro   
Haushaltsmitglieder 
 
 
 
Miet- und Lastenzuschuss¹   Euro   

¹ Die Berechnung nach den WoGG ist nur überschlägig und zur der Orientierung. Für eine genaue Berechnung der Förderleistungen mit den an ihrem Wohnort geltenden Rahmenbedingungen (ortsüblicher Höchstbetrag für Mietkosten) sollten Sie das für Sie zuständige Amt kontaktieren.

Beachten Sie bitte auch, daß seit Inkrafttreten des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") für Empfänger staatlicher Transferleistungen sowie Mitgliedern ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld entfällt.

Das Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung. Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende.

Für die Berechnung sind folgende Rahmenbedingungen ausschlaggebend:

  • Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt)
Zu beachten ist, dass die Wohngeldstelle u.a. prüft, ob die Angaben zum Einkommen glaubhaft sind. Dies ist dann der Fall, wenn alle dem Haushalt zur Verfügung stehenden Einnahmen, einschließlich des voraussichtlichen Wohngeldes, ausreichen, um die Ausgaben des Haushaltes zu decken. Bei erkennbar niedrigem Lebensstandard wird zur Ermittlung der Ausgabenseite häufig auf den sozialhilferechtlichen Bedarf zurückgegriffen.

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