Aktivrente 2026

Steuerreduziert zur Rente hinzuverdienen! Mit der Aktivrente kann man nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Vom Bruttoeinkommen werden maximal 2000 € steuermindernd abgezogen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden.
Die Beiträge zu Arbeitslosenversicherung (ALV) und Rentenversicherung (RV) können im Rechner abgewählt werden. Der Arbeitgeber zahlt aber weiterhin seinen Beitrag in die Sozialkassen.
Aktivrente, Brutto Netto
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Das Gesetz wurde im Dezember 2025 im Bundestag verabschiedet. Wenn der Bundesrat (19.12.2025) zustimmt sollte das Gesetz am 1. Januar 2026 rechtskräftig sein.

Bundesrat, Ausschussempfehlung:
Zustimmung, aber eine begleitende Entschließung. Der Finanzausschuss empfiehlt den Ländern, dem Gesetz zuzustimmen und eine begleitende Entschließung zu fassen.
In dieser würde der Bundesrat die Zielsetzung des Gesetzes begrüßen, gleichzeitig aber sein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterfällt. Andere steuerfreie Einkünfte, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Elterngeld, unterfallen dem Progressionsvorbehalt, werden also bei der Ermittlung der Höhe des angemessenen Steuersatzes berücksichtigt. Es sei daher unverständlich, dass der Progressionsvorbehalt bei dem Steuerfreibetrag Aktivrente nicht gelten solle. Durch diese Ungleichbehandlung würden die von der Aktivrente Betroffenen doppelt begünstigt, kritisiert der Ausschuss.