Altersteilzeit für Bundesbeamte. Nettogehalt berechnen

Sie sind Bundesbeamter in der Besoldungsgruppe A3 bis A16 und wollen vorzeitig in den Ruhestand gehen. Mit Altersteilzeit wird älteren Beamten (und auch Angestellten) die Möglichkeit gegeben, mit Teilzeit gleitend oder mit dem Blockmodell früher aus dem aktiven Berufsleben auszuscheiden. Berechnen Sie hier Ihr Nettogehalt bei Altersteilzeit.
Die Regelungen zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte werden von Bund und Länder eigenständig festgelegt.
Basis ist die Besoldungtabelle des Bundes, gültig ab 1. März 2024. Die Steuerberechnung erfolgt nach der Einkommensteuertabelle 2024.

Besoldungstabellen der Länder haben von der Bundestabelle abweichende Grundgehälter und in einigen Bundesländern mehr als 8 Besoldungstufen. Landesbeamte sollten als Berechnungsbasis "Manuelle Eingabe" nutzen!

Altersteilzeit-Rechner, Beamte
Ihre Angaben
Berechnungsbasis


BesoldungsgruppeStufe

Familienstand

Stellen- und Amtszulage
Lohnsteuerklasse

Kirchensteuer

Ihr Ergebnis
Vollzeitbrutto

Vollzeitnetto


Teilzeitbrutto

Teilzeitnetto

Grundsätzliches

Vom gesetzlichen Nettogehalt muss noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden!

Es besteht kein Anspruch auf Altersteilzeit für Bundesbeamte. Wegen der Belastung durch finanzielle Ausgleichsmaßnahmen (Aufstockung) wurde Altersteilzeit stark eingeschränkt und häufig nur noch in Personalüberhangbereichen zugelassen. Auf Bundesebene regelt § 93 BBG die Voraussetzungen, unter denen Altersteilzeit beantragt werden kann.
Klären Sie in Ihrer Dienststelle die Möglichkeit.

Die ATZ-Aufstockung ist eine steuerfreie Zahlung und steht unter Progressionsvorbehalt. Sie müssen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung mit Nachzahlungen rechnen.

Weitere Rechner, Bundesbeamte

Pensionsrechner: Bezüge (brutto, netto) nach Erreichen der Altersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit.
Besoldungsrechner: Nettogehalt der Besoldungsgruppen A3 bis A16.

Blockmodell

Beim Blockmodell wird die Zeit bis zum Renteneintritt in zwei Abschnitte unterteilt. Das Blockmodell beginnt mit der Arbeitsphase, dann folgt ohne Unterbrechung die Freistellungsphase. Die Freistellungsphase muss am Ende der Altersteilzeit, d. h. unmittelbar vor Beginn des Ruhestands liegen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Deutscher Bundestag, Drucksache 18/ 11117, 18. Wahlperiode, 06.02.2017
Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeit. Sie ist ab dem 60. Lebensjahr möglich und kann in festgelegten Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen bewilligt werden. Außerhalb solcher Bereiche ist Altersteilzeit im Rahmen einer gesetzlich vorgegebenen Quote möglich. Altersteilzeit kann entweder im Teilzeit- oder im Blockmodell in Anspruch genommen werden. Während beim Teilzeitmodell die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum verteilt wird, ist das Blockmodell in eine Arbeits- und eine sich anschließende Freistellungsphase untergliedert. Beamtinnen und Beamte erhalten bei einer Altersteilzeitbeschäftigung eine anteilige Besoldung entsprechend der ermäßigten Arbeitszeit. Zusätzlich wird ihnen ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag von 20 Prozent der Dienstbezüge gewährt, die ihnen nach der reduzierten Arbeitszeit während der Altersteilzeit zustehen. Dies gilt sowohl für die Arbeits- als auch für die Freistellungsphase. Rechtsgrundlage ist § 93 BBG und die Beamtenaltersteilzeitverordnung (BATZV).

Stichworte: pensionsrechner beamte, berechnung altersteilzeit, pension beamte, besoldung beamte