Baukindergeld, Anspruch

Familien mit Kindern werden beim Erwerb von Wohneigentum im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 staatlich gefördert. Der Antrag auf Förderung kann bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss von jährlich 1200 € pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Zuschuss muss nicht zurück­gezahlt werden. Die Förderung ist allerdings von Einkommensgrenzen abhängig.
Tragen Sie Ihre Daten in den Baukindergeld-Rechner ein und ermitteln Sie Ihren Anspruch. Das Jahreseinkommen ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen!

Das Baukindergeld ist nicht mehr beantragbar!

Baukindergeld-Rechner
Ihre Angaben
Jahreseinkommen
Anzahl der Kinder

Ihr Ergebnis
Haushaltseinkommen

- Freibetrag Kinder

= Maßgebliches Einkommen

Baukindergeld pro Jahr

Gesamtleistung

Grundsätzliches

Das Baukindergeld wird für alle Kinder gezahlt, die einen Kindergeldanspruch haben. Es gibt also keine direkte Altersgrenze. Beantragen können Sie das Baukindergeld bei der KfW.

KfW, Fördervoraussetzungen:
"Die aktuellen Förder­voraus­setzungen sehen vor, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihren Kauf­vertrag unter­zeichnet haben oder Ihnen die Bau­genehmigung erteilt wurde. Ab dem Tag des Einzugs in Ihre neue Immobilie haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Antrag für das Bau­kinder­geld zu stellen. Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, melden Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner und Ihre Kinder sich bei Ihrer Gemeinde an oder um. Die Melde­bestätigung, die Sie von der Gemeinde erhalten, brauchen Sie später, um Ihr Einzugs­datum nachzu­weisen."

Was wird gefördert?

  • Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie ab dem 1. Januar 2018
  • Haus oder Wohnung
  • Neubau oder Gebrauchtimmobilie
  • Keine Wohnflächenbegrenzung

Jahreseinkommen, Haushaltseinkommen

Das Jahreseinkommen ist das zu versteuernde Einkommen, also alle Einkünfte abzüglich aller steuerlich relevanten Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen).
Das zu versteuernde Einkommen können Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Falls dieser nicht zur Hand ist, können Sie mit meinem Einkommensteuerrechner diesen Wert (im Detailergebnis) ermitteln.

Freibetrag

Für jedes Kind werden 15.000 € angerechnet. Dieser Freibetrag für das Baukindergeld ist nicht mit dem Kinderfreibetrag für die Einkommensteuer zu verwechseln!

Maßgebliches Einkommen

Das maßgebliche Einkommen ist das um den Freibetrag reduzierte Haushaltseinkommmen. Wenn man die staatliche Förderung erhalten will, darf dieses Einkommen den Grenzwert von 75.000 € nicht überschreiten!

Weiterführende Links zum Thema Baukindergeld

KfW ... Baukindergeld, mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause
Bundesministerium des Inneren ... Baukindergeld, Rahmenbedingungen

Beispielrechnung Familie mit 2 Kindern

Baukredit (Hypothek): 250.000 €
Zinssatz: 1,4%
Tilgung: 2,0%
Monatlicher Aufwand: 708 €
Baukindergeld: 200 €
Reduzierter Aufwand: 508 €

Für den Zeitraum von 10 Jahren ist die monatliche Belastung erheblich verringert!

Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte man allerdings langfristig planen. Das Baukindergeld entfällt nach 10 Jahren und Hypotheken haben nur eine begrenzte Laufzeit.


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