Grunderwerbsteuer nach Bundesländern

Mit dem Grunderwerbsteuerrechner berechnen Sie die Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz. Zu einem Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes (GrESt) gehören neben dem Grund und Boden auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen! Tragen Sie Ihre Werte in den Grunderwerbsteuer-Rechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
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Grunderwerbsteuer

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Grundsätzliches

Bei einer Immobilie ist immer der Gesamtpreis die Basis und nicht nur das Grundstück oder der Grundstücksanteil. Von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sind Grundstücke bis zum Wert von 2500 € oder der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Näheres regelt das Grunderwerbsteuergesetz GrEStG §3.

Höhe der Grunderwerbsteuer

Der Steuersatz war früher auf 3,5% festgelegt. Ab 2006 dürfen die Bundesländer den Grunderwerbssteuersatz selbst festlegen. Der Steuersatz ist deshalb unterschiedlich in den Bundesländern. Er liegt aktuell zwischen 3,5% und 6,5%.

Bundesland Steuersatz 
Baden-Württemberg5,0%
Bayern3,5%
Berlin6,0%
Brandenburg6,5%
Bremen5,0%
Hamburg4,5%
Hessen6,0%
Mecklenburg-Vorp.6,0%
Niedersachsen5,0%
Nordrhein-Westfalen6,5%
Rheinland-Pfalz5,0%
Saarland6,5%
Sachsen3,5%
Sachsen-Anhalt5,0%
Schleswig-Holstein6,5%
Thüringen6,5%

Die Grunderwerbsteuer ist die wichtigste Steuereinnahme der Länder.

Das Saarland war bei Steuererhöhungen besonders aktiv!

Jahr Steuersatz 
20103,5%
20114,0%
20124,5%
20135,5%
20156,5%

Grunderwerbsteuer (Auszug Wikipedia)

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Sie zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.
Die Grunderwerbsteuer macht etwa 1,8% des Steueraufkommens in Deutschland von rund 731 Milliarden Euro aus (Jahr 2017) und hat an den Steuereinnahmen der Länder einen Anteil von rund 5%.

Grundstücke (Auszug Wikipedia)

Unter Grundstücken im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts zu verstehen. Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören neben dem Grund und Boden auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen. Das bedeutet: die Steuer wird beim Kauf eines Hauses mit Grundstück auf den Gesamtpreis und nicht nur den Grundstückswert erhoben. Kauft man dagegen ein unbebautes Grundstück und baut selbst ein Haus darauf, fällt die Grunderwerbsteuer nur für das unbebaute Grundstück an.

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