Grundsicherung im Alter ist ein aktuelles Thema. Immer mehr Menschen sind gezwungen staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Grundsicherung gibt es ab dem regulären Rentenalter oder bei Erwerbsunfähigkeit.
Der Umfang der Leistungen besteht aus dem Regelbedarf, angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf bei z.B. einer Gehbehinderung und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Tragen Sie Ihre Daten in den Grundsicherungs-Rechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Regelleistungen
Regelleistung für einen Alleinstehenden
Regelleistung für Ehepaare oder zusammenlebende Paare
Unterkunft und Heizung
Angemessenheitsgrenze Bruttokaltmiete ohne Heizung. Beispiel:Rellingen, Schleswig Holstein
Haushalt | Größe | Unterkunftskosten |
1 Person | bis 50m² | 462 € |
2 Personen | bis 60m² | 536 € |
3 Personen | bis 75m² | 672 € |
4 Personen | bis 85m² | 803 € |
Ein Haus mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern sind bei einem Alleinstehenden kein Problem.
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn sie nicht unangemessen hoch sind.
Einkünfte
Mit dem Bedarf verrechnet werden alle Einkommen, also neben den gesetzlichen Renten (Altersrente, Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente) auch die Ansprüche aus einer Riesterrente oder Erwerbseinkommen.
Ab 2018 (Betriebsrentenstärkungsgesetz) sind aus einer Riesterrente 100 € monatlich zuzüglich 30% der diesen Betrag übersteigenden Summe auf die Grundsicherung nicht anrechenbar (Freibetrag).
Der Freibetrag ist begrenzt auf
Dieses Gesetz war überfällig!
Vom Einkommen aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit (Erwerbseinkommen) werden 30% nicht angerechnet.
Auch hier gilt eine Begrenzung von
Von einem 450 € Job dürfen folglich 135 € behalten werden. Geben Sie das volle Erwerbseinkommen ein.
Bei bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise Ehrenamt) werden bis zu 175 € nicht angerechnet.
Auch das erhaltene Pflegegeld wird nicht bei der Ermittlung der Grundsicherung angerechnet.
Rentenfreibetrag
Ab 2021 können Sie für die anrechenbaren Renten einen
Freibetrag erhalten. Bedingung ist eine
Rentenversicherungszeit von 33 Jahren.
Der Freibetrag errechnet sich nicht aus der Nettorente sondern aus der Bruttorente. Bei einem Anspruch öffnen sich die Felder für die Eingabe der Bruttorente.
Der Freibetrag ist 100 € plus 30% von dem 100 € übersteigenden Betrag. Der Freibetrag ist begrenzt auf 50% vom Regelbedarf.
Was muss beachtet werden?
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