Grundsicherungsgeld, Anspruch berechnen

Berechnen Sie Ihren Anspruch. Die Berechnung ist natürlich ohne Gewähr. Die Zahlungsdaten (Regelbedarf) haben sich nicht verändert.
Die Umformulierung von Bürgergeld in Grundsicherungsgeld ist natürlich politisch trickreich. Man muss nicht mehr Bürger unseres Landes sein um diese Unterstützung zu erhalten.
Was sich ändert: beschlossen im Kabinett. 17.12.2025
Grundsicherungsgeld
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Lebenssituation

Bedarfgemeinschaft mit Partner
Kinder in der Bedarfgemeinschaft
Schwangerschaft ab 12. Woche
Besondere Ernährung

Ausgaben

Kaltmiete und Nebenkosten
Heizkosten
Warmwasser (Durchlauferhitzer, Gasboiler)

Einnahmen

Antragsteller BruttoAntragsteller Netto
Kindergeld, Unterhalt
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Ihr Ergebnis
Bedarf

Angerechnetes Einkommen

Monatliches Grundsicherungsgeld

Gesamteinkommen mit Grundsicherungsgeld

Regelbedarf und Sozialgeld

  • Regelbedarfsstufe 1
    Alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte
  • Regelbedarfsstufe 2
    Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Regelbedarfsstufe 3
    Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen
  • Regelbedarfsstufe 4
    Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
  • Regelbedarfsstufe 5
    Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
  • Regelbedarfsstufe 6
    Kinder bis unter 6 Jahren

Mehrbedarf Alleinerziehende

Die Ansprüche auf Mehrbedarf sind im Sozialgesetzbuch SGB II, §21 geregelt. Die prozentuellen Zuschläge beziehen sich immmer auf den Regelbedarf, 563 € im Jahr 2025.

KinderAlter (Jahre)Mehrbedarf
1unter 7 36 %202,68 €
1ab 712 %67,56 €
2unter 1636 %202,68 €
2über 1624 %135,12 €
21 unter 7
1 über 16
24 %135,12 €
336 %202,68 €
448 %270,24 €
5+60 %337,80 €

Angemessener Wohnraum

Eine Person hat einen Anspruch auf 45m². Für jede weitere Person kommen 15m² hinzu.

Kaltmiete und Nebenkosten

Die Miete wird vom Jobcenter übernommen, wenn Sie angemessen ist. Basis für die Beurteilung ist der Mietspiegel des Wohnortes. Wenn die Mietkosten zu hoch sind, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Sie können z.B. durch die Untervermietung eines Zimmers die Kosten senken. Eine Untervermietung ist allerdings in den meisten Fällen nicht zulässig (Mietvertrag). Auch wenn die Mietkosten zu hoch sind, kann dieses für 6 Monate toleriert werden. Sie müssen sich allerdings eine Wohnung mit angemessener Miete suchen. Die Umzugskosten werden vom Jobcenter nicht übernommen.

Heizkosten, Warmwasser

Heizkosten gehören normalerweise zu den Nebenkosten und werden vom Jobcenter übernommen, aber auch hier nur die angemessenen Heizkosten.

Wenn die Warmwasseraufbereitung dezentral erfolgt, also z.B. mit einem Durchlauferhitzer, wird dieses nicht vom Regelbedarf gedeckt, sondern extra abgerechnet. Die Kosten für die Warmwasserversorgung müssen aber angemessen sein.
Bei Erwachsenen ist der Mehrbedarf 2,3% vom Regelbedarf, bei Kindern ist der Mehrbedarf reduziert. 1,4% von Regelbedarfsstufe 4 und 1,2% von Regelbedarfsstufe 5 und 0,8% von Regelbedarfsstufe 6. Überschlägig ist die Mehrbedarfspauschale 10 € monatlich für eine Person.

Mehrbedarf besondere Ernährung

Bei einer besonderen krankheitsbedingten Ernährung kann man einen Mehrbedarf erhalten. Dieser Mehrbedarf ist eine Pauschale von 10%. Mit einem ärztliche Attest muss nachgewiesen werden, dass die kostenintensive Ernährung aufgrund einer Krankheit notwendig ist.

Weitere Änderungen

Während einer Karenzzeit von 12 Monaten kann der Grundsicherungsgeldempfänger seine Wohnung bei voller Mietkostenübernahme behalten auch wenn die Wohnung nach den Vorschriften zu gross ist.

Von dem zu berücksichtigenden Vermögen ist für jede Person der Bedarfsgemeinschaft ein Betrag abhängig vom Lebensalter abzusetzen.

Schonvermögen

  • bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 5.000 €
  • ab dem 31. Lebensjahr 10.000 €
  • ab dem 41. Lebensjahr 12.500 €
  • ab dem 51. Lebensjahr 20.000 €

Der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen ist 100 €.

Freibeträge

  • Einkommensanteil von 101 € bis 520 €: Freibetrag 20%
  • Einkommensanteil von 521 € bis 1000 €: Freibetrag 30%
  • Einkommensanteil von 1001 € ...
    bis 1200 € (Partnerschaft): Freibetrag 10%
    bis 1500 € (Alleinerziehend): Freibetrag 10%

Leistungsminderungen beim Grundsicherungsgeld

Bei Arbeitsverweigerung oder Meldeversäumnissen können die Lebenshaltungskosten gestrichen werden. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt verliert den Regelbedarf für mindestens einen Monat.
Bei zwei Meldeversäumnissen wird der Anspruch für einen Monat um 30% gekürzt. Bei drei Versäumnissen entfällt der Regelbedarf für einen Monat. Wenn die Person für ein Gespräch nicht erreichbar ist entfällt sein Anspruch.

Rentenversicherung

Für die Zeit in der Grundsicherungsgeld bezogen wird werden keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Jeder Monat in der Grundsicherung verringert also künftige Rentenzahlungen.

Krankenversicherung

Bezieher von Grundsicherungsgeld sind weiter bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Den Krankenkassenbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlt das Jobcenter.

Auch wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen müssen Sie eventuell einen Kostenanteil für Medikamente oder Hilfsmittel übernehmen. Mit meinem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln.