Immobilienrente, Umkehrhypothek

Die Umkehypothek ist in Deutschland ein Auslaufmodell. Es gibt nur sehr wenige Anbieter. Eventuell ist eine bessere Lösung der Verkauf Ihrer Immobilie zu einem guten Preis und der Erwerb oder die Mietung einer neuen, kleineren Wohnung. Der Differenzbetrag aus Verkaufserlös und den Kosten des neuen Objekts kann als Zusatzrente genutzt werden.
Der Rechner wurde entfernt, es gibt Alternativen zur Umkehrhypothek.

Leibrente

Ein Anwendungsfall für die Leibrente ist der private Verkauf eines Hauses und ein verbleibendes Wohnrecht. Der Kaufpreis wird bei der Vereinbarung einer Leibrente nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt. Der Käufer verpflichtet sich den Rest als monatliche Leibrente bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen.
Siehe: Leibrentenrechner

Nießbrauch

Für Immobilienbesitzer kann es sinnvoll sein zu Lebzeiten bereits die Immobilie z.B. den Kindern zu übergeben. Die Kinder werden Eigentümer der Immobilie und der Schenkende erhält ein lebenslanges Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht oder auch Nießbrauch wird in das Grundbuch eingetragen. Bei der Überlassung der Immobilie wird Schenkungsteuer fällig. Wenn der Wert der Immobilie den Freibetrag des "Erben" übersteigt, vermindert ein Nießbrauch den Wert der Immobilie und damit die wertbezogene Schenkungsteuer.

Nießbrauchrecht kann nicht weitergegeben werden, es ist an den Nutzer gebunden. Der Nutzer muss nicht zwingend die Immobilie bewohnen, er kann Sie auch vermieten.
Ein schöner Nebeneffekt ist, falls der Schenkende (Nutzer) zum Pflegefall wird hat das Sozialamt keinen Zugriff auf die Immobilie.
Siehe: Nießbrauchrechner