Kalte Progression

Die kalte Progression führt zu einem Reallohnverlust trotz regelmäßiger Gehaltserhöhungen. Bei einer stetigen Anpassung der Gehälter an die Inflationsrate müssen Sie in unserem Steuersystem mit progressivem Einkommensteuertarif einen schleichenden Verlust des realen Einkommens hinnehmen. Berechnen Sie hier online den Verlust mit Ihren Zahlen!
Kalte Progression
Ihre Angaben
Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Künftiges Jahreseinkommen
Status

Ihr Ergebnis
Jahresnetto bisher
Jahresnetto nachher



Steigerung Bruttoeinkommen

Steigerung Nettoeinkommen

Differenz


Jährlicher Realverlust

Rahmendaten

Grundfreibetrag:
Die kalte Progression ist faktisch eine Steuermehrbelastung. Um dieses auszuschließen müsste der Gesetzgeber die Tarifkennlinie und den Grundfreibetrag jedes Jahr an die Preissteigerungsrate anpassen. Wenn Sie Ihren "Wohlstand" im nächsten Jahr behalten wollen, sollten Sie beim statistischen Bundesamt die prognostizierte Inflationsrate ermitteln und darauf achten, dass die Nettosteigerung höher ist!

Beispiel

Sie sind ledig, konfessionslos und verdienen aktuell 30.000 € im Jahr und bekommen als Ausgleich für die Inflation von 2% eine entsprechende Gehaltserhöhung. Soweit ... so gut. Das Bruttoeinkommen steigt um 600 € auf 30.600 €. Das Nettoeinkommen steigt wegen der Progression aber nur von 25.300 € auf 25.724 €. Ohne Progression würde das Nettoeinkommen 25.806 € betragen. Sie haben einen Reallohnverlust von 82 €.

Kalte Progression (Definition Wikipedia)

Kalte Progression ist die Steuermehrbelastung, die im zeitlichen Verlauf entsteht, wenn die Eckwerte eines progressiven Steuertarifes nicht an die Preissteigerungsrate angepasst werden. Im weiteren Sinne wird darunter auch die Steuermehrbelastung verstanden, die dann eintritt, wenn die Tarifeckwerte nicht an die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst werden. Dagegen gehört jene progressive Besteuerung, die lediglich auf die Einkommensunterschiede zwischen den Steuerpflichtigen in ein und demselben Veranlagungszeitraum abzielt, nicht zu diesem Sachverhalt.

Ein Antrag der AfD am 26. April 2018 im Bundestag, solche "heimlichen Steuererhöhungen" zu unterbinden, wurde von allen anderen Parteien in gewohnter Eintracht abgelehnt!

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