Kinderzuschlag, Rechner

Den Kinderzuschlag können Familien mit kleinen Einkommen erhalten. Die Eltern haben einen Anspruch auf einen Kindergeldzuschlag wenn Ihr Einkommen für die eigene Lebensführung ausreichend ist, aber für den Familienunterhalt nicht reicht oder nur etwas höher ist. Einkommen und Vermögen können den Zuschlag reduzieren. Berechnen Sie schnell und einfach Ihren Anspruch auf nur einer Seite. Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt.
Ab 2024 ist der maximale Kinderzuschlag 292 € pro Kind.
Grundbedingung: Bruttoeinkommen der Eltern mindestens 900 €. Alleinerzieher 600 €!
Kinderzuschlag

Ihre Angaben
Bedarfgemeinschaft mit Partner
Schwangerschaft ab 12. Woche


Kinder im Haushalt


Nettoeinkommen Antragsteller
Nettoeinkommen Partner
Unterkunft und Heizung
Wohngeld

Eigenes Einkommen der Kinder ist nicht berücksichtigt!

Ihr Ergebnis
Bedarf

Anrechenbares Einkommen
(mit Kindergeld und Wohngeld)

Bedarf, ungedeckt

Kinderzuschlag

Anrechenbares Nettoeinkommen

Das anrechenbare Nettoeinkommen ist nicht das Nettoeinkommen aus der Gehaltsabrechnung! Es wird nach dem SGB II §11b ermittelt.

Freibeträge Einkommen

Grundfreibetrag von 100 €
Für den Einkommensteil zwischen 101 € und 538 €: Freibetrag 20 %.
Für den Einkommensteil zwischen 539 € und 1.000 €: Freibetrag 30 %.
Für den Einkommensteil zwischen 1.001 € und 1.200 € (Alleinerziehende 1.500 €): Freibetrag 10 %

Regelsätze SGB II

Alleinstehend:
Paare je Partner:
Kinder bis unter 6 Jahren:
Kinder 6 bis unter 14 Jahren:
Kinder 14 bis unter 18 Jahren:
Kinder ab 18 Jahren:
Maximaler Kinderzuschlag pro Kind:

Wie wird der Kinderzuschlag berechnet?

Die Berechnung des Kinderzuschlags ist relativ komplex. Mit der Grundeinstellung des Rechners und unterschiedlichen Einkommen sollte das Berechnungsverfahren verständlich sein.
Einstellung: Bedarfgemeinschaft mit Partner, Unterkunft mit Heizung 600 €, zwei Kinder 10 und 12 Jahre. Der Bedarf ist 2.392 €. Der mögliche Kinderzuschlag ist 292 € pro Kind, der maximale Kinderzuschlag ist folglich 584 €.
Der entscheidenden Wert ist der ungedeckte Bedarf, das ist die Differenz von anrechenbaren Einkommen und Bedarf.
Variieren Sie das Einkommen!

  • Nettoeinkommen 2.500 €
    Das anrechenbare Einkommen ist 2.622 €. Der ungedeckte Bedarf ist 0 €. Der mögliche Kinderzuschlag, siehe Nebenrechnung, ist 276 €.

  • Nettoeinkommen 2.000 €
    Das anrechenbare Einkommen ist 2.122 €. Der ungedeckte Bedarf ist 270 €. Der mögliche Kinderzuschlag, siehe Nebenrechnung, ist 501 €.

  • Nettoeinkommen 1.500 €
    Das anrechenbare Einkommen ist 1.622 €. Der ungedeckte Bedarf ist 770 €. Es gibt keinen Kinderzuschlag weil 584 € den ungedeckten Bedarf nicht kompensiert. Bürgergeld!

Grundsätzliches

Der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse mit dem Kindergeld gezahlt. Die Zahlung ist an Bedingungen gebunden.
  • Sie erhalten Kindergeld für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen von Eltern muss mindestens 900 € betragen. Für Alleinerzieher gilt der untere Grenzwert 600 €.
  • Mit dem Einkommen (anrechenbares Netto, Kindergeld und dem Kinderzuschlag muss der Gesamtbedarf der Familie gedeckt sein.
  • Alleinerziehenden wird ein Mehrbedarf angerechnet. Dieser Mehrbedarf ist abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Er beträgt 12% bis 60% vom Regelbedarf.
Wenn auch mit einem Kinderzuschlag der Gesamtbedarf nicht gedeckt wird, entfällt der Kinderzuschlag und Sie müssen Bürgergeld beantragen!

Unterkunftskosten

Unterkunftskosten sind nicht nur die Warmmiete, sondern auch:
  • bei Eigentümern die Hypothekenzinsen und die Grundsteuer,
  • die Kosten für Wasser, Abwasser und Brennstoffe,
  • die Gebühren für die Müllentsorgung ...
  • und die Kosten für Heizungswartung und Schornsteinfeger.

Minderung des Kinderzuschlags

Wenn das berücksichtigte Nettoeinkommen höher ist als der Gesamtbedarf der Eltern, wird der Kinderzuschlag um einen Anrechnungsbetrag (45% des Differenzbetrages) gekürzt.
Der Gesamtbedarf der Eltern besteht aus dem Regelbedarf der Eltern und dem Wohnkostenanteil. Der Wohnkostenanteil wird mit einem Prozentsatz errechnet, der von der Anzahl der Kinder und dem Familienstatus, alleinstehend oder verpartnert, abhängig ist.

Anteilige Wohnkosten

Arbeitsagentur (Seite 27), Auszug:
Zur Feststellung des Gesamtbedarfs der Eltern sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus dem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern festgestellten entsprechenden Bedarfen für Alleinstehende, Ehepaare, Lebenspartnerschaften und Kinder ergibt.

Wohnanteil, Mietkostenanteil

KinderAlleinstehendElternpaar
177%83%
263%71%
353%62%
446%55%
540%50%
636%45%
733%41%
830%35%

Einkommen von Kindern

Das Einkommen von Kindern reduziert auch den Kinderzuschlag. 45% des Einkommen werden vom jeweiligen Kinderzuschlagsanspruch abgezogen. Wenn ein Kind also mehr als 411 € netto verdient, haben die Eltern keinen Anspruch mehr auf den Zuschlag. Das gilt allerdings nur für dieses Kind, die anderen sind davon nicht beeinflusst!
Eigenes Einkommen der Kinder wir in meinem Rechner nicht berücksichtigt!

Kleiner Kinderzuschlag ... lohnt sich der Aufwand?

Er lohnt sich immer! Auch wenn der Kinderzuschlag nur gering ist, haben Sie finanzielle Vorteile. Wer einen Kinderzuschuss bekommt, hat einen Anspruch auf das Bildungs-und Teilhabepaket.
Zu den Leistungen aus Bildung und Teilhabe zählen:
  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten)
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten)
  • persönlicher Schulbedarf (150 € je Schuljahr)
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten)
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten)
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kita (tatsächliche Kosten)
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (15 € monatlich)
Die Kostenübernahme durch das Bildungs-und Teilhabepaket bei einer Beanspruchung des Kinderzuschlags kann zu einer erheblichen Ersparnis führen!

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Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie hier direkt online erstellen.
Kinderzuschlag beantragen Bundesargentur für Arbeit.
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für Ihre gesamte Familie reicht.