Selbstständige, Beitrag freiwillig krankenversichert

Selbstständige sind teilweise von der Sozialversicherungspflicht befreit. Kein Beitrag zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Eine Krankenversicherung ist aber verpflichtend. Die freiwillige Krankenversicherung hat feste Konditionen (14%), nur die Zusatzbeiträge unterscheiden sich.
Der Rechner ermittelt die Beiträge der freiwilligen Versicherung.
KV-Beitrag
Ihre Angaben
Monatseinkommen
... mit Kapitalerträgen und Mieteinnahmen

KV-Zusatzbeitrag
%
Kinder
Krankengeld

Ihr Ergebnis
Krankenversicherung

Zusatzbeitrag zur KV

Pflegeversicherung


Gesamtbeitrag

Rahmendaten

Beitragsbemessungsgrenze:
Fiktives monatliches Mindesteinkommen:

Beitrag freiwillige Krankenversicherung

Bei der freiwilligen Krankenversicherung ist der Beitragssatz 14,6%. Wenn Sie auf ein Krankentagegeld verzichten ermäßigt sich der Beitragssatz auf 14%. Das Krankentagegeld können Sie im Rechner abwählen.

Die Beitragsbemessungsgrenze zählt auch für freiwillig Versicherte. Wenn Ihr Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, wird sich Ihr Beitrag nicht erhöhen!

Auch ohne Einkommen ist das fiktive Mindesteinkommen die Berechnungsbasis und der minimale Krankenkassenbeitrag ist folglich 158,43 €. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Wenn Sie kinderlos sind und auch Krankengeld erhalten wollen ist Ihr Beitrag 221,81 € !

Selbst­ständige, deren monatliche Einkünfte diesen Betrag nicht über­steigen, zahlen rund 222 € Monatsbeitrag. Der Beitrag verringert sich nicht, auch wenn Sie kein Einkommen haben.

Beitrag Pflegeversicherung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Juli 2023 um 0,35% auf 3,4% angehoben und der Zusatzbeitrag für Kinderlose steigt auf 0,6%. Kinderlose zahlen folglich 4% in die Pflegeversicherung. Parallel wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 jahren gibt es einen Abschlag von 0,25% pro Kind.

Es gelten dann folgende Beitragssätze für Mitglieder (Auszug Bundesgesundheitsministerium)

  • ohne Kinder = 4%
  • 1 Kind = 3,4% (lebenslang)
  • 2 Kinder = 3,15%
  • 3 Kinder = 2,9%
  • 4 Kinder = 2,65%
  • 5 und mehr Kinder = 2,4%

Krankengeld

Krankengeld erhält man ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Beitragsanteil des Krankengelds ist 0,6%. Bei Einkünften unterhalb des fiktiven Mindesteinkommens ist es ein Kostenfaktor von 6,79 €. Man sollte nicht auf den Krankengeldanspruch verzichten um die 6,79 € zu sparen.