Lohnkosten Arbeitgeber

Sie wollen eine Firma gründen? Bei den Personalkosten ist der Bruttolohn des Arbeitnehmers nur ein Teil der Kosten. Der Arbeitgeber ist anteilig (zur Hälfte) an den Sozialabgaben beteiligt. Dazu kommen Umlagekosten (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft, Insolvenzgeld zur Absicherung und Beiträge zur branchenabhängigen Unfallversicherung). Theoretisch können Sie näherungsweise dem Bruttolohn des Arbeitnehmers 24% zuschlagen um einen kalkulatorischen Wert für die Finanzplanung (Kosten) zu bekommen.

Die Berechnungsbasis können Sie im Lohnkostenrechner (Gehaltsrechner) frei wählen ... Monatslohn direkt eingeben oder den Stundenlohn und die monatlichen Arbeitsstunden.

Lohnkosten-Rechner
Ihre Angaben
Berechnungsbasis

Arbeitsplatz in


Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung gesetzlich
KV-Zusatzbeitrag
%


Umlage U1 (Arbeitsunfähigkeit)
%
Umlage U2 (Mutterschaft)
%
Umlage U3 (Insolvenzgeld)
%
Gesetzliche Unfallversicherung
%
Ihr Ergebnis
Lohnkosten / Monat

Lohnkosten / Jahr

Sozialabgaben

Die Sätze der Sozialabgaben sind paritätisch finanziert, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Kosten jeweils zur Hälfte. Dieses gilt seit 2019 auch für den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung in Sachsen ist ein Sonderfall. Der Beitragssatz liegt 1% höher als in den anderen Bundesländern. Dafür haben die Sachsen einen Feiertag mehr als die anderen Bundesländer.

Beitragssätze
Rentenversicherung:
Arbeitslosenversicherung:
Krankenversicherung:
Pflegeversicherung:
Sonderfall Pflegeversicherung Sachsen:

Umlage U1

Die Umlage U1 ist ein Pflichtbeitrag für Firmen mit relativ geringer Personalstärke (bis 30 Mitarbeiter) zur solidarischen Finanzierung einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der Arbeitgeber im Krankheitsfall den Lohn weiter zahlt, bekommt er einen Teil der Aufwendungen von der Krankenkasse erstattet. Die Erstattung ist flexibel und richtet sich nach dem mit der Krankenkasse vereinbarten Prämiensatz.

Beispiel AOK Baden-Württemberg 2022

  • bei 50% Erstattung 1,6%
  • bei 60% Erstattung 2,2%
  • bei 70% Erstattung 2,5%
  • bei 80% Erstattung 3,75%

Umlage U2

Mit der Umlage U2 werden die Arbeitgeber beim Mutterschutz finanziell entlastet. Es werden alle Ausgaben des Arbeitgebers nach dem Mutterschutzgesetz von der Krankenkasse der Arbeitnehmerin erstattet. Auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird mit 100% erstattet.
Die Beiträge müssen von allen Arbeitgebern gezahlt werden. Der Umlagesatz wird von den Krankenkassen individuell festgelegt.

Beispiele 2022:
AOK Baden-Württemberg 0,69%
TKK 0,58%

Umlage U3

Die Umlage U3 dient der Absicherung des Arbeitnehmers im Insolvenzfall seines Arbeitgebers. Wenn der Arbeitnehmer dann keinen Arbeitslohn erhält, bekommt er für maximal 3 Monate Insolvenzgeld in der Höhe seines Nettolohns von der Bundesagentur für Arbeit.

Unfallversicherung

Der Beitragssatz ist sehr branchenabhängig. Er richtet sich nach dem Grad der Unfallgefahr.

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