Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist am 1.Juni in Kraft getreten. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wurde von 9.984 € auf 10.347 € und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € auf 1.200 € angehoben. Die Änderungen sind rückwirkend zum 1.Januar 2022 gültig.
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