Lohnpfändung, Gehaltspfändung

Lohnpfändung oder Gehaltspfändung ist ein effizientes Mittel für den Gläubiger um bereits an der Einkommensquelle sein Geld zu holen. Sie wollen wissen, wieviel von Ihrem Einkommen gepfändet werden kann? Mein Pfändungsrechner berechnet den Betrag einfach und schnell! Das bereinigte Nettoeinkommen ist das abgerundete, durch 10 teilbare Nettoeinkommen.
In die Berechnung des pfändbaren Einkommens werden Freibeträge für mögliche Unterhaltsberechtigte einbezogen: Ehegatte, Kinder, Lebenspartner, frühere Lebenspartner/Ehegatte, evtl. auch Eltern oder Großeltern. Die Pfändungsfreigrenze gilt ab Juli 2023 und ist bis zum Juni 2024 festgeschrieben.
Pfändungsrechner 2023-2024
Ihre Angaben
Monatliches Nettoeinkommen
Unterhaltsberechtigte Personen

Ihr Ergebnis
Freibetrag

Unpfändbar

Höchstbetrag


Pfändbar

Unpfändbar

Rahmendaten

Grundfreibetrag
Freibetrag für den ersten Unterhaltsberechtigten
Freibetrag für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten
Vollständig pfändbar ist der Teil des monatlichen Arbeitseinkommen über

Ablauf einer Lohnpfändung

Lohnpfändung oder Gehaltspfändung ist eine Vollstreckungsmaßnahme. Der Gläubiger muss einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht erwirken. Der Bescheid kann nicht sofort angewendet werden, sondern muss erst dem Schuldner zugestellt werden. Der Schuldner wird damit über eine bevorstehende Vollstreckung informiert und kann sie eventuell abwenden.
Der Gerichtsvollzieher übermittelt dann den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber überweist dann die Schuld, gegrenzt durch den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens, direkt an den Gläubiger.

Was darf nicht gepfändet werden?

Unpfändbar sind nach §850a ZPO:
  • Weihnachtsvergütungen bis 50% des monatlichen Arbeitseinkommen, höchstens aber bis zum Betrag von 500 €,
  • 50% des Arbeitseinkommen durch Mehrarbeitsstunden,
  • Urlaubsgeld, wenn es den Rahmen des Üblichen (ein Monatsgehalt) nicht übersteigt,
  • Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

Ab dem Grenzwert (aktuell 4.298,81 €) ist das Nettoeinkommen vollständig pfändbar.
Aus dem verbleibenden Betrag wird das bereinigte Nettoeinkommen (in 10 €-Stufen) ermittelt. Davon wird der Grundfreibetrag abgezogen. Dieser Freibetrag erhöht sich abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Die Differenz aus dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Freibetrag ist die Pfändungsbasis. Abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen wird daraus ein unpfändbarer Anteil ermittelt.
  • kein Unterhaltsberechtigter: 30%
  • ein Unterhaltsberechtigter: 50%
  • zwei Unterhaltsberechtigte: 60%
  • drei Unterhaltsberechtigte: 70%
  • vier Unterhaltsberechtigte: 80%
  • fünf und mehr Unterhaltsberechtigte: 90%
Vollständige Pfändung und anteilige Pfändung werden addiert.

Entgeltumwandlung vor einer Pfändung

Bei einer Entgeltumwandlung wird die reduzierte Höhe des Nettoeinkommens als pfändbarer Arbeitslohn angenommen. Dieses gilt nur wenn die Entgeltumwandlung vor der Pfändung erfolgt ist. Wenn die Entgeltumwandlung allerdings nur erfolgte um die Unterhaltsverpflichtungen klein zu halten, ist dieses sittenwidrig!

Pfändung und private Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung werden nicht die vollen Kosten der PKV berücksichtigt. Die Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens erfolgt mit den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Pfändungssicheres P-Konto

Seit dem 1. Juli 2010 können Verbraucher ein pfändungssicheres Konto (P-Konto) einrichten. Die rechtlichen Grundlagen findet man im §850k der Zivilprozessordnung (ZPO). Die unpfändbaren Beträge sind die oben genannten Freibeträge

Das P-Konto ist kein neues Girokonto, sondern nur eine Umwandlung des bestehenden Kontos bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Die Bankverbindung (BLZ, Kontonummer) bleibt also bestehen. Da das P-Konto auf Anfrage der Schufa gemeldet werden darf, entstehen eventuell Auswirkungen auf die Bonität des Inhabers.

Stichworte: pfändungsrechner, lohnpfändung, kostenlos und aktuell