Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen! Über 50% aller Beschäftigten gehen vorzeitig in Rente und nehmen die
Verluste durch Abschläge in Kauf. Pro Monat der vorzeitigen Verrentung werden 0,3% Abschlag abgezogen. Wer diese dauerhafte Renteneinbuße nicht möchte, kann sich von der Deutschen Rentenversicherung eine Ausgleichszahlung errechnen lassen ... oder meinen Rechner nutzen!
Für eine
überschlägige Betrachtung reicht der Ansatz:
Ausgleichszahlung = 250 x Rentenverlust. (Gute Idee einer Nutzerin)
Bis Juni 2017 waren Ausgleichszahlungen ab dem 55.Lebensjahr möglich. Ab Juli 2017 ist dieses bereits ab 50 Jahren möglich. Zweimal jährlich können Teilzahlungen geleistet werden.
Kennzahlen bei Verrentung
Entgeltpunkte:
Fehlende (auszugleichende) Entgeltpunkte bei vorzeitiger Verrentung:
Zugangsfaktor:
Wie berechnet sich ein Ausgleichsbetrag?
Zunächst werden die Entgeltpunkte (Rente/aktueller Rentenwert) für die ungekürzte Rente zum Verrentungszeitpunkt ermittelt.
Beispiel:
Die ungekürzte Rente basiert auf 40 Entgeltpunkten und Sie wollen 2 Jahre früher ohne 7,2% Abschlag in Rente gehen. Die auszugleichenden Entgeltpunkte errechnen sich wie folgt: 40 Entgeltpunkte x 0,072 = 2,88 Entgeltpunkte.
Die deutsche Rentenversicherung ermittelt dann wegen der vorzeitigen Rente den Zugangsfaktor mit 100% - 7,2% = 92,8% (0,928).
Für einen Entgeltpunkt ist 2026 ein Jahresdurchschnittseinkommen von 51.944 € erforderlich. Dieser Betrag wird durch den Zugangsfaktor dividiert. 51.944 € / 0,928 = 55.974 €. Dieser Wert wird mit den fehlenden Entgeltpunkten multipliziert. Daraus resultiert ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 55.974 € x 2,88 = 161.205 €. Für dieses fehlende Einkommen sind bei 18,6% RV-Beitrag 29.984 € als Kompensation nachzuzahlen.
Informationen an der Quelle: Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen der Deutschen Rentenversicherung.
Die zusätzlichen Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung können nach dem Flexirentengesetz bereits ab dem 50. Lebensjahr vorgenommen werden. Es kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, die Zahlungen über mehrere Jahre zu verteilen.
Lohnt sich eine Ausgleichszahlung?
Diese Frage muss individuell geprüft werden. Die Dauer der Rentenzahlung und der Steuervorteil durch die zusätzlichen Einzahlungen in die Rentenkasse sind die entscheidenden Parameter.
40 Entgeltpunke ergeben eine monatliche Rente von 40*40,79 € gleich 1631 €. Mit den Verlust von 2,88 Entgeltpunkten ergibt sich eine Rentenkürzung von monatlich 117 €.
Die Kompensationszahlung von 29.984 € amortisiert sich erst nach 21 Jahren, dann sind Sie 86 Jahre alt!!
Es kann sinnvoller sein, die erforderliche Ausgleichszahlung zur Bank zu bringen und monatlich den bei der Rente fehlenden Betrag abzuheben. Benutzen Sie meinen Entnahmeplanrechner und rechnen Sie nach!
Ausgleichszahlung und Steuern
Es kann
steuerlich sinnvoll sein, hohe Ausgleichszahlungen auf mehrere Jahre zu verteilen.
Altersvorsorge (Beitrag zur Rentenversicherung) ist steuerlich absetzbar.
Kleiner Wermutstropfen: der Arbeitgeberanteil wird mitgezählt.
Von der Summe der Einzahlungen (AG+AN) wird der prozentual steuerlich wirksame Anteil ermittelt und erst davon der Arbeitgeberbeitrag abgezogen.
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