Riesterrechner

Ab 2027 wird die Riesterrente durch das Altersvorsorgedepot ersetzt! Die Leistung von Riesterverträgen bleibt bestehen.

Mindesteigenbeitrag: Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) eingezahlt werden.
Maximalbetrag: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag ist auf 2.100 Euro pro Jahr (inklusive Zulagen) gedeckelt.
Grundzulage: Sie erhalten vom Staat eine jährliche Grundzulage von 175 Euro pro berechtigter Person.Kinderzulage: Für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es 185 € jährlich; für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Zulage 300 € pro Jahr.

Riesterrente
Ihre Angaben
Jahresbruttoeinkommen des Riesterversicherten
(im Vorjahr) 
€
Zu versteuerndes Einkommen des Riesterversicherten 
€
Steuerklasse

Kinder (Geburt)
Berechnung für

Ihr Ergebnis
Monatlicher Eigenbeitrag (gerundet)

Rahmendaten

Bemessungsgrenze Rentenversicherung:
Bemessungsgrenze Krankenversicherung:
Zu versteuernden Einkommen ohne Riester:
Zu versteuernden Einkommen mit Riester:

Grundsätzliches

Ein Berufseinsteiger erhält im ersten Sparjahr einen Zulagenbonus von 200 €, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und unmittelbar zulagenberechtigt ist. Das gilt auch für Studenten, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Starterprämie gibt es auch für Banksparpläne mit Riesterförderung.

Da bei Geringverdienern die Zulagen höher als der Beitrag sein könnten, ist ein Sockelbetrag von 60 € als Eigenleistung obligatorisch.

Funktionsweise

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG).
Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für Altersvorsorgeverträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zertifiziert sind. Zertifiziert werden nur Verträge,
  • für die auch zugesagt wird, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen,
  • die vorsehen, dass Leistungen ab Beginn der Altersrente, frühestens vom 62. Lebensjahr an, erbracht werden,
  • die lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist,
  • die Übertragung und Pfändung ausschließen,
  • die Abschlusskosten auf mindestens zehn Jahre verteilen,
  • die bestimmte Informationen (wie z.B. die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, etc.) bereitstellen,
  • die eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhenlassen des Vertrages gestatten und
  • die eine Entnahme zum Zweck des Erwerbs einer selbst genutzten Immobilie zulassen.
Ehepartner von unmittelbar Zulageberechtigten werden indirekt gefördert. Es muss nur ein eigener Altersvorsorgevertrag (Zulagenvertrag) mit einer Mindesteinzahlung von 60 € pro Kalenderjahr abgeschlossen werden, siehe §79 EStG. Durch diesen Zulagenvertrag ist der Ehepartner mittelbar begünstigt.

Riester und Steuern

In der Ansparphase können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. In der Auszahlungsphase werden allerdings Steuern fällig (nachgelagerte Besteuerung).
Mit der Steuerersparnis bewerben viele Anbieter ihre Riesterverträge. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn die Steuerersparnis wird mit den Zulagen verrechnet.

Beispiel: Bei 40.000 € Jahreseinkommen (ledig) ist der Riesterbeitrag bei maximaler Förderung 1.600 € (4%). Sie erhalten eine staatliche Zulage von 175 €. Als Sonderausgaben können die 1.600 € steuerlich angerechnet werden. 2026 wäre bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 € die Steuerentlastung 475 €. Der Staat (Finanzamt) zieht davon aber die 175 € Zulage ab und Sie haben nur eine Steuerentlastung von 300 €.
Mit einem Kind wäre die staatliche Zulage (175+300) € und Sie haben keine Steuerentlastung!