Riesterrechner

Der Staat fördert diese zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Förderung setzt sich aus Riester-Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteilen zusammen. Die Riesterrente muss allerdings im Alter bei Inanspruchnahme voll versteuert werden! Alle Werte sind Jahresbeträge, wenn sie nicht anders bezeichnet sind! Tragen Sie Ihre Werte in den Riesterrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Riesterrente, Rechner
Ihre Angaben
Jahresbruttoeinkommen des Riesterversicherten
(im Vorjahr) 
Zu versteuerndes Einkommen (ZvE) 
Familienstatus

Kinder bis 2007 geboren

Kinder ab 2008 geboren

Berechnung für

Ihr Ergebnis
Monatlicher Eigenbeitrag


Staatliche Förderung 

Rahmendaten

Bemessungsgrenze Rentenversicherung West:
Bemessungsgrenze Krankenversicherung:
ZvE ohne Riester:
ZvE mit Riester:

Die Riesterbeiträge können bis 2.100 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Zur Vermeidung einer Doppelförderung werden die staatlichen Zulagen vom Steuervorteil abgezogen. Die reale Steuerentlastung ist also geringer!

Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 € erhöht. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es hingegen bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 €.

Ein Berufseinsteiger erhält im ersten Sparjahr einen Zulagenbonus von 200 €, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und unmittelbar zulagenberechtigt ist. Das gilt auch für Studenten, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Starterprämie gibt es auch für Banksparpläne mit Riesterförderung.

Da bei Geringverdienern die Zulagen höher als der Beitrag sein könnten, ist ein Sockelbetrag von 60 € als Eigenleistung obligatorisch.

Funktionsweise

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fond. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG).
Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für Altersvorsorgeverträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zertifiziert sind. Zertifiziert werden nur Verträge,
  • für die auch zugesagt wird, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen,
  • die vorsehen, dass Leistungen ab Beginn der Altersrente, frühestens vom 62. Lebensjahr an, erbracht werden,
  • die lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist,
  • die Übertragung und Pfändung ausschließen,
  • die Abschlusskosten auf mindestens zehn Jahre verteilen,
  • die bestimmte Informationen (wie z.B. die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, etc.) bereitstellen,
  • die eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhenlassen des Vertrages gestatten und
  • die eine Entnahme zum Zweck des Erwerbs einer selbst genutzten Immobilie zulassen.
Ehepartner von unmittelbar Zulageberechtigten werden indirekt gefördert. Es muss nur (ab 2012) ein eigener Altersvorsorgevertrag (Zulagenvertrag) mit einer Mindesteinzahlung von 60 € pro Kalenderjahr abgeschlossen werden, siehe §79 EStG. Durch diesen Zulagenvertrag ist der Ehepartner mittelbar begünstigt.

Riester und Steuern

In der Ansparphase können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. In der Auszahlungsphase werden allerdings Steuern fällig (nachgelagerte Besteuerung).
Mit der Steuerersparnis bewerben viele Anbieter ihre Riesterverträge. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn die Steuerersparnis wird mit den Zulagen verrechnet.

Beispiel: Bei 40.000 € Jahreseinkommen (ledig) ist der Riesterbeitrag bei maximaler Förderung 1.600 € (4%). Sie erhalten eine staatliche Zulage von 175 €. Als Sonderausgaben können die 1.600 € steuerlich angerechnet werden. 2023 wäre bei einem ZvE von 35.000 € die Steuerentlastung 496 €. Der Staat (Finanzamt) zieht davon aber die 175 € Zulage ab und Sie haben nur eine Steuerentlastung von 321 €.
Mit einem Kind wäre die staatliche Zulage (175+300) € und Sie haben nur eine Steuerentlastung von 21 €!
Steuerentlastung bei Riester ist für Normalverdiener "heiße Luft".

Wohn-Riester

Die Eigenheimrente ist eine Ausweitung der Förderung der Riester-Rente auf selbstgenutztes Wohneigentum. Ziel des Eigenheimrentengesetzes ist es, den Bau oder Kauf einer Immobilie zu fördern. Diese Immobilie muss der Lebensmittelpunkt des Zulageberechtigten sein, im Inland liegen und vom Zulageberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Bei der Verwendung zur Kreditaufnahme (Baukredit, Hypothek) kann die staatliche Riester-Förderung zur Tilgung verwendet werden. Die Verwendung für Zinszahlungen ist allerdings nicht möglich.

Nach Eintritt in den Ruhestand kann der normale Riestervertrag auch zur Entschuldung genutzt werden und damit eine Hypothek vorzeitig zurückgezahlt werden.

Es kann auch ein Teil (bis 75%) oder die ganze angesparte Summe vorzeitig zur Direktfinanzierung einer Immobilie entnommen werden. Die Politik hat eine Vorschrift (warum auch immer) eingebaut, dass die Nutzung von Wohnriester in dieser Form nur möglich ist, wenn bereits 10.000 € angespart sind. Dieses trifft erst nach längerer Ansparzeit zu.


Jeder dem Riesterkonto für Wohnzwecke entnommene Betrag wird in einem fiktiven Wohnförderkonto geführt. Dieses Wohnförderkonto verzinst sich mit 2% jährlich. Aus dem Wohnförderkonto wird eine fiktive Riesterrente errechnet, die Sie natürlich nicht erhalten! Diese fiktive Riesterrente wird aber dem Einkommen zugerechnet und muss versteuert werden.
Es ist aber freigestellt ob man zu Beginn der Verrentung mit 30% Nachlaß die gesamte Steuerschuld begleicht oder diese Steuerschuld über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (abhängig vom Verrentungsjahr) abträgt. Die Steuerschuld muss mit dem 85. Lebensjahr beglichen sein!
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