Der Staat fördert diese zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Förderung setzt sich aus Riester-Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteilen zusammen. Die Riesterrente muss allerdings im Alter bei Inanspruchnahme voll versteuert werden!
Alle Werte sind Jahresbeträge, wenn sie nicht anders bezeichnet sind! Tragen Sie Ihre Werte in den Riesterrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Rahmendaten
Bemessungsgrenze Rentenversicherung:
Bemessungsgrenze Krankenversicherung:
Zu versteuernden Einkommen ohne Riester:
Zu versteuernden Einkommen mit Riester:
Die Riesterbeiträge können bis 2.100 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Zur Vermeidung einer Doppelförderung werden die staatlichen Zulagen vom Steuervorteil abgezogen. Die reale Steuerentlastung ist also geringer!
Für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage auf 300 € erhöht. Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, bleibt es hingegen bei der bislang im Gesetz festgelegten Zulage von 185 €.
Ein Berufseinsteiger erhält im ersten Sparjahr einen Zulagenbonus von 200 €, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und unmittelbar zulagenberechtigt ist. Das gilt auch für Studenten, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Starterprämie gibt es auch für Banksparpläne mit Riesterförderung.
Da bei Geringverdienern die Zulagen höher als der Beitrag sein könnten, ist ein Sockelbetrag von 60 € als Eigenleistung obligatorisch.
Funktionsweise
Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Man zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG).
Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für Altersvorsorgeverträge, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) zertifiziert sind. Zertifiziert werden nur Verträge,
- für die auch zugesagt wird, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen,
- die vorsehen, dass Leistungen ab Beginn der Altersrente, frühestens vom 62. Lebensjahr an, erbracht werden,
- die lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 85. Lebensjahr an verbunden ist,
- die Übertragung und Pfändung ausschließen,
- die Abschlusskosten auf mindestens zehn Jahre verteilen,
- die bestimmte Informationen (wie z.B. die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, etc.) bereitstellen,
- die eine vierteljährliche Kündigung sowie ein Ruhenlassen des Vertrages gestatten und
- die eine Entnahme zum Zweck des Erwerbs einer selbst genutzten Immobilie zulassen.
Ehepartner von unmittelbar Zulageberechtigten werden indirekt gefördert. Es muss nur ein eigener Altersvorsorgevertrag (Zulagenvertrag) mit einer Mindesteinzahlung von 60 € pro Kalenderjahr abgeschlossen werden, siehe §79 EStG. Durch diesen Zulagenvertrag ist der Ehepartner mittelbar begünstigt.
Riester und Steuern
In der Ansparphase können die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. In der Auszahlungsphase werden allerdings Steuern fällig (nachgelagerte Besteuerung).
Mit der Steuerersparnis bewerben viele Anbieter ihre Riesterverträge. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn die Steuerersparnis wird mit den Zulagen verrechnet.
Beispiel: Bei 40.000 € Jahreseinkommen (ledig) ist der Riesterbeitrag bei maximaler Förderung 1.600 € (4%).
Sie erhalten eine staatliche Zulage von 175 €.
Als Sonderausgaben können die 1.600 € steuerlich angerechnet werden. 2026 wäre bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 € die Steuerentlastung 475 €. Der Staat (Finanzamt) zieht davon aber die 175 € Zulage ab und Sie haben nur eine Steuerentlastung von 300 €.
Mit einem Kind wäre die staatliche Zulage (175+300) € und Sie haben keine Steuerentlastung!