Rüruprechner, Sonderausgabenabzug

Die Rüruprente (Basisrente) ist eine staatlich geförderte Altersversorgung, die ausschließlich kapitalgedeckt ist. Diese Form der Altersvorsorge ist besonders interessant für Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Im Unterschied zur Riesterrente ist keine Teilauszahlung zum Rentenbeginn möglich ... die Rüruprente wird lebenslang gezahlt.
Rürup-Rechner für Selbständige
Ihre Angaben
Zu versteuerndes Einkommen
Jahresbeitrag Rürup
Ehegattensplitting


Ihr Ergebnis
Einkommensteuer ohne Rürup

Sonderausgaben (Rürup)

Einkommensteuer mit Rürup

Steuerersparnis

Rahmendaten

Abzugsfähiger Höchstbetrag:

Ein Selbständiger kann den abzugsfähigen Höchstbetrag in einen Rürupvertrag investieren. Die Steuerminderung durch den Sonderausgabenabzug reduziert den Vorsorgeaufwand erheblich. Auch für einen Angestellten mit hoher Steuerbelastung ist ein Rürup-Vertrag interessant.

Die Rendite ist bei jeder Altersvorsorge der zentrale Punkt! Bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie keinen Einfluß, bei der privaten Vorsorge schon!

Die Fakten des Rürup-Vertrags

  • In der Ansparphase entsteht ein Steuervorteil, weil alle Beiträge zur Altersvorsorge anteilig als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

  • Bis 2014 konnten maximal 20.000 € jährlich in eine private Vorsorge investiert werden. Ab 2015 ist der Betrag an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag!

  • Bis 2022: Der absetzbare Anteil steigt von 60% (2005) in 2%-Schritten bis auf 100% im Jahr 2025.
    Ab 2023: Der absetzbare Anteil ist 100%. (Entlastungspaket 2023 des BMF)

  • In der Rentenphase sind Rüruprenten bis 2040 begrenzt steuerpflichtig. Danach sind die ausgezahlten Beträge zu 100% steuerpflichtig.

  • Die Rüruprente kann in der Ansparphase nicht gepfändet werden und ist insolvenzgeschützt. In der Rentenphase gelten die üblichen Pfändungsfreigrenzen.

  • Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht vererbbar und können nicht kapitalisiert werden.

  • Auch bei Tod des Rentenbeziehers verfällt das gesamte eingezahlte Kapital. Für den Ehegatten kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Riester versus Rürup

Die Riesterbeiträge können bis 2.100 € jährlich als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Der Riestervertrag lockt mit jährlichen Zulagen, Grundzulage 175 €, Kinderzulage 300 €. Diese Zulagen werden aber von der Steuerersparnis abgezogen. Der Staat fördert nicht doppelt!

Ein Rürupvertrag ist optimal für gutverdienende Selbständige. Die Beiträge können bis 25.639 € (2022) jährlich als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
Auch wenn aktuell die Guthabenzinsen bei allen Rentenversicherungen sehr gering sind, kann sich ein solcher Vertrag für die Altersvorsorge lohnen.
Ein Lediger mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € und einem Jahresbeitrag von 4.800 € hat eine Steuerersparnis von 1.876 €. Die Ausgaben für die Rüruprente sind faktisch nur 2.924 €, statt 400 € monatlich nur 244 €. Bei einer Verzinsung von 1% beträgt das Rürup-Guthaben nach 20 Jahren 106.264 €. Der Aufwand für dieses Guthaben ist monatlich 244 €, auf den Aufwand bezogen wäre die Verzinsung 5,6%!

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