Sie wollen eine Immobilie als Geldanlage verwenden und vermieten! Für diese Entscheidung sollten grundsätzliche Dinge beachtet werden!
Die Lage der Immobilie ist der wichtigste Faktor für eine Kaufentscheidung. Wenn der Wert der Immobilie sich nicht positiv entwickelt, sollten Sie Ihr Geld besser anders investieren!
Der Rechner ermittelt den Ertrag oder Verlust im 1.Jahr und im 10.Jahr. Wenn Sie die Immobilie mit einer Hypothek finanziert haben wird die Bilanz im 10.Jahr negativer sein, weil die steuerlich absetzbaren Kreditzinsen mit jedem Jahr geringer werden.
Tragen Sie Ihre Werte (brutto) in den Vermietungsrechner ein und betätigen Sie die Taste "Berechnen".
Immobilie verkaufen
Bei einer Investition in diesem Marktbereich ist die
10-Jahresfrist, nach der die Gewinne bei einer Veräußerung nicht zu versteuern sind, die entscheidende Zeitmarke! Nicht umsonst finden Sie stetig Angebote von Eigentumswohnungen, die nach dieser Frist verkauft werden, weil der Eigentümer den Gewinn mitgenommen hat.
Sie können die steuerlichen Vorteile der Abschreibung des Objekts und der Kreditzinsen mitnehmen. Bedenken Sie aber, dass bei einer konstanten Rate für das Darlehen der Zinsanteil jährlich geringer wird! Der Rechner unterscheidet deshalb eine Bilanzierung für das 1. Jahr und das 10. Jahr!
Immobilie, eigene Kinder
Der Kauf einer Immobilie kann auch interessant sein, wenn Ihre
Kinder einziehen. Die Miete darf aber nicht unter 70% der ortsüblichen Miete liegen, wenn Sie nicht das Finanzamt provozieren wollen! Wenn die Immobilie aus eigenen Mitteln finanziert wird haben Sie steuerliche Vorteile. Bei einer Finanzierung mit einer Hypothek kann es sich eventuell nicht lohnen! Rechnen Sie nach.
Mieteinnahmen, Sozialversicherung
Mieteinnahmen können sozialversicherungspflichtig sein! Abhängig von dem persönlichen Versicherungsstatus (freiwillig krankenversichert)
können die vollen(!) Beiträge (ca.18%) für Krankenversicherung und Pflegeversicherung fällig werden.
Steuerliche Abschreibung
Steuerliche Abschreibung bei einer fremdgenutzten Immobile:
3% bei Gebäudefertigstellung nach dem 31.12.2023.
2% bei Gebäudefertigstellung, nach 31.12.1924 bis zum 31.12.2023.
2,5% bei Gebäudefertigstellung vor dem 1.1.1925.
- Hauskosten (ohne Grundstück), Garage, Küche
- Herstellungskosten: Hausanschlusskosten, Zuleitung Entwässerung, Zufahrten, Hecken, (Garten)
- Anschaffungskosten: Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Kanalanschlußgebühr
Weitere Abschreibungen in voller Summe:
- Zinskostenanteil ... verringert sich von Jahr zu Jahr
- Werbungskosten: Müllabfuhr, Grundschuldeintragung, Hausverwaltung, Versicherungsprämien, Gartenpflege, Schönheitsreparaturen
(Die Nebenkosten, siehe Betriebskostenverordnung, werden meistens direkt vom Mieter gezahlt)
Im Rechner werden Ihre Kosten, die Einnahmen und der Steuervorteil verrechnet und als Ertrag- oder Verlust pro Jahr ausgegeben.
Hausgeld, Instandsetzungsrücklage
Bei einer Eigentumswohnung zahlt der Eigentümer mit dem monatlichen Hausgeld eine Instandhaltungsrücklage, die nicht auf den Mieter umgelegt werden darf. Aus dieser Rückstellung werden z.B. eine Heizungserneuerung oder andere Hausreparaturen finanziert. Die Kosten sind
erst dann steuerlich absetzbar, wenn die Investition erfolgt.