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Das Elterngeld wird ab dem 1. Januar 2007 gezahlt.
Es wird bis zu zwölf Monate nach der Geburt des Kindes ausbezahlt und um zwei so genannte "Partnermonate" verlängert, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt. Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Tragen Sie Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Mit der Taste "CE" werden alle Werte gelöscht! Die Ergebnisse sind auf ganze Eurobeträge gerundet!
¹ Zeitraum vor Beginn der Mutterschutzfrist Wenn Sie nach der Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Begrenzung auf 30 Stunden monatlich) wird das erzielte Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt. Das maßgebliche Erwerbseinkommen (Monatsdurchschnitt) vor der Geburt des Kindes ist dabei auf den Betrag von maximal 2700 Euro begrenzt! Grundvoraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes
Beispiel 2: Bei einem Nettoeinkommen von 3000 Euro vor der Geburt bekommen Sie den Maximalbetrag von 1800 Euro. Verdienen Sie nach der Geburt 500 Euro monatlich hinzu, so müssen Sie diesen Betrag von der Berechnungsgrundlage (max 2700 Euro) abziehen. Mit den dann maßgeblichen 2200 Euro haben Sie einen Anspruch von 1423 Euro! Von den 500 Euro Hinzuverdienst bleiben real 123 Euro!
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