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Elterngeld 2011 ... was können Sie erwarten?
Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate nach der Geburt des Kindes ausbezahlt und um zwei so genannte "Partnermonate" verlängert, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt. Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Tragen Sie Ihre Daten in die entsprechenden Felder des Elterngeldrechners ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse sind auf ganze Eurobeträge gerundet!
¹ Zeitraum vor Beginn der Mutterschutzfrist
Wenn Sie nach der Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Begrenzung auf 30 Wochenstunden) wird das erzielte Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt. Das maßgebliche Erwerbseinkommen (Monatsdurchschnitt) vor der Geburt des Kindes ist dabei auf den Betrag von maximal 2769 Euro begrenzt! Grundvoraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes
Beispiel 2: Bei einem Nettoeinkommen von 3000 Euro vor der Geburt bekommen Sie den Maximalbetrag von 1800 Euro. Verdienen Sie nach der Geburt 500 Euro monatlich hinzu, so müssen Sie diesen Betrag vom Grenzeinkommen (2846 Euro) abziehen. Mit den dann maßgeblichen 2346 Euro haben Sie einen Anspruch von 1475 Euro, also einen Verlust von 325 Euro! Von den 500 Euro Hinzuverdienst bleiben real 175 Euro!
Der Anspruch auf Elterngeld entfällt ab 2011 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 500.000 Euro. (Alleinerziehende die Hälfte)
Meine Meinung: Die willkürliche Festlegung auf diesen Grenzwert ist absoluter politischer Unsinn wie viele Entscheidungen unserer "Volks"-Vertreter! Warum sollte eine Alleinerziehende mit einem Monatsgehalt von 20.000 Euro für 1.800 Euro zuhause bleiben und sich der Kinderpflege widmen? Das könnte auch eine privat angestellte Kindergärtnerin für 2.500 Euro leisten!
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