Elterngeld 2011 ... was können Sie erwarten?


Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate nach der Geburt des Kindes ausbezahlt und um zwei so genannte "Partnermonate" verlängert, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt. Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Es beträgt mindestens 300 Euro und ist auf 1800 Euro begrenzt, das sind 65 % von maximal 2769 Euro, die berücksichtigungsfähig sind. Auch Nicht-Erwerbstätige erhalten das Mindestelterngeld. Das Elterngeld ist sozialabgaben- und steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

Tragen Sie Ihre Daten in die entsprechenden Felder des Elterngeldrechners ein und betätigen Sie die Taste "berechnen"! Die Ergebnisse sind auf ganze Eurobeträge gerundet!

Elterngeld-Rechner

Wieviele Kinder erwarten Sie? 
   Sie haben Kinder unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren? 
Durchschnittliches Monatsnettoeinkommen der letzten 12 Monate: ¹   Euro   
 
   
 
Maßgebliches Nettoeinkommen   Euro
Ersatzrate   %
Grundbetrag   Euro
Zuschlag Geschwister   Euro
Zuschlag Mehrlingsgeburt   Euro
Ausgezahltes Elterngeld   Euro

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¹  Zeitraum vor Beginn der Mutterschutzfrist

Wenn Sie nach der Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Begrenzung auf 30 Wochenstunden) wird das erzielte Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt. Das maßgebliche Erwerbseinkommen (Monatsdurchschnitt) vor der Geburt des Kindes ist dabei auf den Betrag von maximal 2769 Euro begrenzt!

Grundvoraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben!
  • Sie müssen Ihr Kind selbst betreuen und erziehen!
  • Sie müssen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben!
  • Sie haben keine oder keine volle Erwerbstätigkeit!


Beispiel 1: Bei einem Nettoeinkommen von 2000 Euro vor der Geburt bekommen Sie im Normalfall 1250 Euro Elterngeld. Verdienen Sie nach der Geburt 500 Euro monatlich hinzu, so müssen Sie diesen Betrag von der Berechnungsgrundlage abziehen. Mit den dann maßgeblichen 1500 Euro haben Sie einen Anspruch von 925 Euro, also einen Verlust von 325 Euro! Von den 500 Euro Hinzuverdienst bleiben real 175 Euro!

Beispiel 2: Bei einem Nettoeinkommen von 3000 Euro vor der Geburt bekommen Sie den Maximalbetrag von 1800 Euro. Verdienen Sie nach der Geburt 500 Euro monatlich hinzu, so müssen Sie diesen Betrag vom Grenzeinkommen (2846 Euro) abziehen. Mit den dann maßgeblichen 2346 Euro haben Sie einen Anspruch von 1475 Euro, also einen Verlust von 325 Euro! Von den 500 Euro Hinzuverdienst bleiben real 175 Euro!

Berechnung 2011: Als Berechnungsbasis dient das (durchschnittliche) Nettomonatseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes abzüglich einer Werbungskostenpauschale (76,67 Euro monatlich). Die prozentuale Ersatzrate ist gestaffelt und vom Einkommen abhängig.
Sie beträgt ab 1240 Euro 65%, von 1000 Euro bis 1200 Euro 67% und unterhalb 1000 Euro gestaffelt bis 100%. Zwischenwerte errechnen sich mit 0,1% pro 2 Euro, d.h. bei 1220 Euro beträgt die Ersatzrate 66% und bei z.B. 800 Euro beträgt die Ersatzrate 77%.

Der Anspruch auf Elterngeld entfällt ab 2011 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 500.000 Euro. (Alleinerziehende die Hälfte)

Meine Meinung: Die willkürliche Festlegung auf diesen Grenzwert ist absoluter politischer Unsinn wie viele Entscheidungen unserer "Volks"-Vertreter! Warum sollte eine Alleinerziehende mit einem Monatsgehalt von 20.000 Euro für 1.800 Euro zuhause bleiben und sich der Kinderpflege widmen? Das könnte auch eine privat angestellte Kindergärtnerin für 2.500 Euro leisten!
Die Entscheidung ist nur zur Beruhigung der deutschen Stammtische getroffen worden ... die "Reichen" bekommen jetzt kein Elterngeld mehr!


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