Rahmendaten
Selbstbehalt des Unterhaltpflichtigen:
Selbstbehalt des Partners des Unterhaltpflichtigen:
Aufwendungen
Berufsbedingte Aufwendungen sind z.B. Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeiträge, Fachzeitschriften, Berufskleidung etc. Die OLGs entscheiden bei der Bewertung unterschiedlich: pauschal 5% und maximal 150 € oder Aufwand mit Nachweis und Einschränkungen.
Sonstige Aufwendungen sind z.B. Zins- und Tilgungsleistungen, Aufwand für private Altersvorsorge (max. 5% vom Brutto), Unterhaltsleistungen, Bedarf bei Krankheit und Beiträge zur Zusatzkrankenversicherung.
Wenn Sie für Kinder unterhaltspflichtig sind, werden die Beträge nach der Düsseldorfer Tabelle, gemindert um das Kindergeld, als Aufwendungen eingetragen. Mit meinem Rechner zum Familienunterhalt kann dieser Wert einfach ermittelt werden.
Selbstbehalt bei Elternunterhalt
Nach Abzug der anrechnungsfähigen Belastungen vom Nettolohn wird ein
Selbstbehalt abgezogen. Bei Familien werden 10% Haushaltsersparnis hinzugerechnet.
Warmmiete
Wenn die Warmmiete die vorgebenen Pauschalwerte übersteigt, wird dieser Wert als "erhöhte Wohnkosten" dem Selbstbehalt zugeschlagen.
Pauschalwert Unterhaltspflichtiger:
Pauschalwert Ehegatte:
Wohnvorteil
Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie bewohnen, wird dem Einkommen ein
Wohnwert (Wohnvorteil) zugeschlagen.
Dieser Wohnwert wird wie folgt berechnet:
Bei einer angemessenen Wohnfläche von z.B. 90 Quadratmetern und 10 € pro Quadratmeter beträgt dieser Wert 900 €.
Fall diese Immobilie noch mit Hypotheken belastet ist, werden die Zins- und Tilgungskosten (Beispiel 600 €) von diesem Wert abgezogen.
Sie müßten also 300 € als Wohnvorteil eintragen.
Falls die Belastungen höher als der Wohnwert sind, muß der Wohnvorteil negativ eingegeben werden!
Schonvermögen bei Elternunterhalt
Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, kann auch das Vermögen herangezogen werden. Die selbstgenutzte Immobilie und das Auto sind davon ausgenommem.
Zur eigenen Alterssicherung dürfen Sie Rücklagen bilden. Der BGH hat entschieden, daß hier eine jährlichen Anlage von 5% des aktuellen Bruttoeinkommens bei einer Verzinsung mit jährlich 4%, angemessen ist.