Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind 2010 automatisch auch die Unterhaltsätze für Kinder gestiegen, weil der Kinderfreibetrag erhöht wurde. Ab 2013 wurde der notwendige Eigenbedarf für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 950 Euro auf 1000 Euro angehoben! Bei nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten steigt der Eigenbedarf auf 800 Euro.
Auszug Düsseldorfer Tabelle 2013, Kindergeld bereits angerechnet.
| Nettoeinkommen unter 1500 Euro | 0-5 Jahre | 6-11 Jahre | 12-17 Jahre | ab 18 Jahre | Bedarfskontrollbetrag |
| Unterhalt | 225 Euro | 272 Euro | 334 Euro | 304 Euro | 800 Euro / 1000 Euro |
Ehegattenunterhalt kann grundsätzlich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden. Auch wenn ein Anspruch besteht, muß dieser Anspruch nicht unbedingt erfüllt werden. Wenn der Unterhaltsverpflichtete ein zu geringes Einkommen hat oder wenn nach Erfüllung der Unterhaltsansprüche der Kinder das Resteinkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Auch wenn die Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen haben besteht kein Anspruch auf Unterhalt.
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Der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) liegt bei 1000 Euro (Existenzminimum). Wenn die Unterhaltsleistungen höher sind als die Differenz aus dem anrechenbaren Nettoeinkommen und diesem Selbstbehalt werden die Unterhaltssätze der Kinder durch einen Faktor reduziert. Beispiel: Nettoeinkommen 1421 Euro, anrechenbares Nettoeinkommem 1350 Euro, 1.Kind 10 Jahre und 2.Kind 14 Jahre.
Die einzelnen Beträge berechnen sich wie folgt: 272 Euro (364-92) + 334 Euro (426-92)=606 Euro
Wenn der Eigenbedarf abgezogen ist, bleiben von dem 1350 Euro nur 350 Euro als Verteilungsmasse über.
Aus der Summe der rechnerischen Unterhaltsbeträge und dieser Verteilungsmasse wird ein Faktor F gebildet.
In diesem Beispiel: F = 350 Euro/606 Euro = 0,578
Daraus ergibt sich für 1.Kind 272 Euro*0,578=157 Euro und 2.Kind 334 Euro*0,66=193 Euro.
Der Ehegattenunterhalt beträgt 3/7 von der Differenz aus Resteinkommen des Ehemannes und dem anrechenbaren Nettoeinkommen der getrennt lebenden Frau. Die Unterhaltsleistungen für Kinder haben allerdings Vorrang und das Existenzminimum muss gesichert sein!