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Familienunterhalt 2010 ... Trennung kann teuer werden!

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sind 2010 automatisch auch die Unterhaltsätze für Kinder gestiegen, weil der Kinderfreibetrag erhöht wurde.

Auszug Düsseldorfer Tabelle, Vergleich 2010 - 2009, Kindergeld bereits angerechnet.

 Nettoeinkommen unter 1500 Euro  0-5 Jahre  6-11 Jahre  12-17 Jahre  ab 18 Jahre 
Unterhalt 2009199 Euro240 Euro295 Euro268 Euro
Unterhalt 2010225 Euro272 Euro334 Euro304 Euro

Ehegattenunterhalt kann grundsätzlich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden. Auch wenn ein Anspruch besteht, muß dieser Anspruch nicht unbedingt erfüllt werden. Wenn der Unterhaltsverpflichtete ein zu geringes Einkommen hat oder wenn nach Erfüllung der Unterhaltsansprüche der Kinder das Resteinkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Auch wenn die Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen haben besteht kein Anspruch auf Unterhalt.

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Unterhaltsrechner

   Nettoeinkommen des Vaters   Euro  
   Nettoeinkommen der getrennt lebenden Mutter   Euro 
Alter 1. Kind   
Alter 2. Kind   
Alter 3. Kind   
Alter 4. Kind   
 
 
Ehegattenunterhalt  Euro
Unterhalt 1. Kind  Euro
Unterhalt 2. Kind  Euro
Unterhalt 3. Kind  Euro
Unterhalt 4. Kind  Euro
Summe der Unterhaltsleistungen  Euro

Vom Nettoeinkommen des Vaters werden 5% berufsbedingte Kosten abgezogen. Dieses bereinigte Einkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle einer Einkommensstufe zugeordnet. Nach dieser Tabelle werden auch die Unterhaltsbeträge der Kinder klassifiziert. Von dem ermittelten Unterhalt wird bei nicht volljährigen Kindern immer das halbe Kindergeld und bei Volljährigen das ganze Kindergeld abgezogen.

Der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) liegt bei 900 Euro (Existenzminimum). Wenn die Unterhaltsleistungen höher sind als die Differenz aus Nettoeinkommen (minus 5%) und diesem Selbstbehalt werden die Unterhaltssätze der Kinder durch einen Faktor reduziert. Beispiel: Nettoeinkommen 1300 Euro, 1.Kind 10 Jahre und 2.Kind 14 Jahre.
Die einzelnen Beträge berechnen sich wie folgt: 272 Euro (364-92) + 334 Euro (426-92)=606 Euro
Wenn der Eigenbedarf abgezogen ist, bleiben von dem 1300 Euro nur 400 Euro als Verteilungsmasse über. Aus der Summe der rechnerischen Unterhaltsbeträge und dieser Verteilungsmasse wird ein Faktor F gebildet.
In diesem Beispiel: F = 400 Euro/606 Euro = 0,66
Daraus ergibt sich für 1.Kind 272 Euro*0,66=180 Euro und 2.Kind 334 Euro*0,66=220 Euro.

Der Ehegattenunterhalt beträgt 3/7 von der Differenz aus Resteinkommen des Ehemannes und dem Nettoeinkommen der getrennt lebenden Frau. Die Unterhaltsleistungen für Kinder haben allerdings Vorrang und das Existenzminimum muss gesichert sein!


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