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Bis 2004 mußte nur der Ertragsanteil (65 Jahre: 27% bis 60 Jahre: 32%) der gesetzlichen Rente versteuert werden. Das Alterseinkünftegesetz ändert die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen. Der steuerpflichtige Anteil bei Alt- und Neurenten ist ab dem Jahr 2005 auf 50% erhöht. In einer Übergangsphase von 35 Jahren wird ein Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung durchgeführt, d. h. ab dem Jahr 2040 muß die Rente voll versteuert werden.
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den zu versteuernden Anteil und die anrechenbaren Freibeträge.
Reduzieren Sie Ihre Aufwendungen im Rentenfall und stocken Sie Ihre Rente auf.
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