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Steuern auf Altersrente und Betriebsrente ... was bleibt unterm Strich?

Bis 2004 mußte nur der Ertragsanteil (65 Jahre: 27% bis 60 Jahre: 32%) der gesetzlichen Rente versteuert werden. Das Alterseinkünftegesetz ändert die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen. Der steuerpflichtige Anteil bei Alt- und Neurenten ist ab dem Jahr 2005 auf 50% erhöht. In einer Übergangsphase von 35 Jahren wird ein Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung durchgeführt, d. h. ab dem Jahr 2040 muß die Rente voll versteuert werden.

Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über den zu versteuernden Anteil und die anrechenbaren Freibeträge.
Wählen Sie ihr Renteneintrittsjahr!

Rahmendaten: Steueranteil, Freibeträge

Renteneintritt im Jahr 
Besteuerungsanteil der Altersrente  %
Versorgungsfreibetrag  % bis maximal Euro
  Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag  Euro
  Altersentlastungsbeitrag  % bis maximal Euro

 
  

Nutzen Sie rechtzeitig die Möglichkeiten staatlicher Fördermaßnahmen zur Eigensicherung. Informieren Sie sich hier über eine private Altersvorsorge. Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot, welches auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ohne Eigenvorsorge wird ein auskömmliches Leben im Alter schwierig!

Beim Renteneintritt werden der nicht zu versteuernde Anteil der Altersrente und die Versorgungsfreibeträge summiert und als fester Rentenfreibetrag für die gesamte Dauer des Rentenbezugs jedes Jahr steuermindernd angerechnet.

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit ist weiterhin ein Altersentlastungsbetrag abziehbar, der aber bis zum Jahr 2040 abgeschmolzen wird.

Parallel zur Abschmelzung des Steuerfreibetrages für Rentenbezieher, werden bei Erwerbstätigen die Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerfrei gestellt. Die dadurch bedingten Nettogewinne sollten in eine private Altersvorsorge, z.B. Riesterente, investiert werden!

Rentenberechnung mit Ihren Zahlen!

Auf vielfachen Wunsch ist die bisherige Listendarstellung mit Beispielen durch einen aktiven Rechner ersetzt. Nachdem Sie im oberen Bereich das Jahr des Renteneintritts gewählt haben, können Sie hier mit Ihren Beträgen die Nettorente errechnen. Die durch das Renteneintrittsjahr bedingten Rahmenvorgaben werden automatisch berücksichtigt!
Geben Sie den Familienstand, die Altersrente und eventuell die Betriebsrente ein. Die Eingaben werden auf reale Werte begrenzt! Bei jeder Wertänderung wird automatisch eine neue Berechnung durchgeführt!

Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags wird von einer Mitgliedschaft in der KVdR ausgegangen und mit dem Versicherungssatz von 14,9% und dem Pflegeversicherungssatz von 1,95% gerechnet. Es wird die Steuerformel des Jahres 2009 verwendet! Bei einem anderen Renteneintrittsjahr können die Ergebnisse natürlich abweichen. Für eine Abschätzung der Rentenerwartung sind diese Ergebnisse aber hinreichend genau!

Nettorente bei Renteneintritt

Altersrente  Euro
Betriebsrente  Euro
Riesterrente   Euro
Steuerberechnung nach Splittingtarif ¹ 
 
Bruttorente Euro
Steuer-und Soliabzug Euro
Krankenkassenbeitrag auf Altersrente Euro
   Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente Euro
Pflegeversicherung Euro
Nettorente Euro

Steuerberechnung im Detail anzeigen: 
 
  

¹ Steuerberechnung nach Splittingtarif
Bei der Berechnung sollten Sie generell dieses Feld nicht ankreuzen und somit nur Ihre Nettorente anteilig ausrechnen. Wenn Ihr Ehegatte ein eigenes Einkommen oder eine eigene Rente bezieht, werden Sie bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam veranlagt und es kommt zu leichten Korrekturen.
Wenn Ihr Ehegatte kein Einkommen bezieht, kreuzen Sie dieses Feld bitte an und die Steuerberechnung erfolgt nach Splittingtarif.

Altersrente, Steuern
Von der Altersrente muss nur der Besteuerungsanteil versteuert werden. Dieser Anteil ist bei Renteneintritt im Jahr 2005 50% und erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100%. Im Jahr 2010 z.B. müssen 60% versteuert werden. Die verbleibenden 40% der Altersrente werden als Freibetrag "bis in alle Ewigkeit" festgeschrieben!

Betriebsrente, Steuern
Betriebsrenten müssen voll versteuert werden. Der steuermindernde Versorgungsfreibetrag von 3000 Euro verringert sich während des Übergangszeitraums von 35 Jahren in gleicher Weise, wie die Renten steuerpflichtig werden. Der wegen Fortfall der Arbeitnehmerpauschale eingeführte Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 900 Euro verringert sich entsprechend.

Riesterrente, Steuern
Für die Riesterrente gilt die nachgelagerte Besteuerung, d.h. in der Auszahlungsphase, also während des Rentenbezugs, ist die Riesterrente voll zu versteuern!

Altersrente, Sozialabgaben
Für die gesetzliche Rente muß nur der halbe Krankenkassenbeitrag, aber der volle Satz zur Pflegeversicherung gezahlt werden.

Betriebsrente, Sozialabgaben
Seit Anfang 2004 müssen Rentner auf ihre Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung entrichten.

Riesterrente, Sozialabgaben
Wenn Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Die Krankenversicherung der Rentner ist eine Pflichtversicherung, in der Rentner und Rentenantragsteller versichert sind wenn sie für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Siehe auch Deutsche Rentenversicherung

Steuermindernd abziehbare Beträge

  • ein Grundfreibetrag von 7835 Euro für Alleinstehende und 15670 Euro für Verheiratete (2009)
  • ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro für jeden Rentenbezieher.
  • ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro für jeden Rentenbezieher.
  • ein Versorgungsfreibetrag auf Betriebsrenten und Pensionen , siehe Tabelle oben
  • ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag auf Betriebsrenten und Pensionen, siehe Tabelle oben
  • ein Altersentlastungsbetrag, wenn Sie nach dem 64. Lebensjahr noch Arbeitslohn beziehen.Gilt nicht für Betriebsrenten!
  • die Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung
  • die Kosten für Ärzte, Medikamente etc, die über der Belastungsgrenze liegen (je nach Einkommen zwischen vier und sechs Prozent des Jahreseinkommens)

Reduzieren Sie Ihre Aufwendungen im Rentenfall und stocken Sie Ihre Rente auf.
Auch diese Onlinerechner sind hilfreich für die Planung eines sorgenfreien Ruhestands. Ohne private Vorsorge werden Sie im Alter ein Problem bekommen. Auch wenn es jährlich eine geringfügige Rentenanpassung gibt ... die Inflation wird von diesem Zuwachs nichts übrig lassen.

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