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Rentenrechner ... Rentenerwartung in 3 Schritten berechnen.

Der Bundestag hat beschlossen das Renteneintrittsalter in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise [Erklärung] auf 67 Jahre anzuheben. Geburtsjahrgänge ab 1964 müssen dann bis zu 67. Lebensjahr arbeiten. Arbeitnehmer mit 45 Rentenversicherungsjahren können allerdings mit 65 Jahren ohne Rentenkürzung gehen.

Rentenberechnung in 3 Schritten:

Geburtsjahr auswählen, eventuell Voreinstellungen für das Jahresbrutto wählen, Jahresbeträge eintragen und Berechnungstaste betätigen! Die Tabelle ( Währung und Jahreszahl ) passt sich automatisch dem Geburtsjahr an. Einträge oberhalb der Bemessungsgrenze (West) werden automatisch reduziert. Wenn Sie lange Zeit Spitzenverdiener waren und Zeit beim Eintragen reduzieren wollen, lohnt sich eine Voreinstellung mit den Werten der Bemessungsgrenze. Die eingetragenen Einkommenswerte können dann natürlich individuell mit Ihren jeweiligen Daten überschrieben werden.

Die Tabelle können Sie mit der Taste "sichern" auf Ihrem Rechner speichern und die gespeicherten Daten mit der Voreinstellung "Gesichert" wieder aufrufen. Sie können die Werte später korrigieren und wieder neu sichern. Ihr Rentenverlauf ist somit immer aktuell ohne alle Jahreswerte wieder neu eintragen zu müssen. Für diese Funktionen müssen an Ihrem Browser Cookies aktiviert sein!

Rentenrechner

Geburtsjahr:    Voreinstellung: Grenzwert Durchschnitt Kein Wert Gesichert
 
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alte Bundesländer     Rente mit 65:  Euro  
neue Bundesländer     Rente mit 67:  Euro  



Der Rechner ermittelt Ihre Rentenerwartung aus den geleisteten Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (vormals BfA / LVA). Informationen über die Bewertung von Kindererziehungszeiten, beitragsfreien- und beitragsgeminderten Zeiten geben die unten aufgeführten weiterführenden Links.
Für Beitragszeiten in der ehemaligen DDR ist der Jahresverdienst mit definierten Umrechnungswerten ( siehe Tabelle ) zu vervielfältigen und als Jahresbrutto in den Rechner einzutragen.
Der verwendete Rentenwert (ab Juli 2009) beträgt 27,20 Euro (alte Bundesländer) und 24,13 Euro (neue Bundesländer).

Bis 2004 mussten nur 30% der Rente versteuert werden. Dieser Versteuerungsanteil der Rente steigt bis zum Jahr 2040 auf 100%. Bis dahin werden Aufwendungen zur Altersvorsorge zunehmend steuerlich begünstigt. Sie merken dieses an dem jährlichen (kleinen) Gehaltzuwachs, den Sie auch ohne Korrektur der Einkommensteuertarife erhalten. Diesen Zuwachs sollten (müssen) Sie in eine private Vorsorge investieren. Ohne private Vorsorge (Riester, Rürup etc.) werden Sie später spürbare Verluste haben! Vergleichen Sie die Angebote auf dieser Seite!

Für die Zeit des Grundwehrdienstes den Durchschnittswert (siehe Tabelle) als Bruttojahreseinkommen eintragen. Bei Renteneintritt bis 2005 wurden auch maximal 36 Monate einer Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung mit 75% des Durchschnittseinkommens bewertet. Bis 2009 ist diese Anrechnung auf Null abgeschmolzen und die Studienzeit wird nur noch als beitragsfreie Zeit anerkannt, siehe SGB VI § 263(3) Ein Gutverdienender verliert durch diesen Handstreich ca. 60 Euro Rente.

Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme:

Langjährig Versicherte haben die Möglichkeit bereits mit 63 Jahren und Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind, können bereits mit 60 Jahren aus Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit in Rente gehen. Nach dem vom Bundeskabinett am 3. Dezember 2003 beschlossenen RV- Nachhaltigkeitsgesetzes wird diese Altersgrenze ab dem Jahr 2006 monatsweise auf 63 Jahre angehoben. Die Entscheidung des vorzeitigen Ruhestandes sollte genau überlegt werden, denn es entstehen finanzielle Einbußen durch Abschläge von 0,3% pro Monat. Diese Verluste wirken sich erheblich aus, weil auch die Beitragszahlungen für die Jahre des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben fehlen und die Rentenerwartung dadurch schon geringer ist!
Für Arbeitnehmer, die nach 1946 geboren sind, werden nach vorzeitigem Renteneintritt höhere Abschläge fällig (Rentenkürzung). Die folgende Auflistung zeigt, welche Rentenerwartung Sie jeweils hätten und welche Rente Sie real mit Abschlägen erhalten!

65 Jahre:   Euro Rentenerwartung -   Abschlag =   Euro Bruttorente.
64 Jahre:   Euro Rentenerwartung -   Abschlag =   Euro Bruttorente.
63 Jahre:   Euro Rentenerwartung -   Abschlag =   Euro Bruttorente.

Solidargemeinschaft und Rendite:

Euro haben Sie inklusive Arbeitgeberanteil als Nettozahlung in die Rentenkasse geleistet.
Euro wären bei einer mittleren Verzinsung von 3% (Bank,Sparkasse) auf Ihrem Konto.
Euro wären bei einer mittleren Verzinsung von 5% (Bundespapiere) auf Ihrem Konto.

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 Entnahmeplan Rente mit Zinsgewinnen aus Anlagekapital aufstocken.
 Inflationsrechner Geldwertverlust berechnen.
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Ihre Bruttorentenerwartung haben Sie hier errechnet, doch was bleibt Ihnen davon als Nettorente? Bis 2004 war von der Rente nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Ab 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz. Es regelt die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Informieren Sie sich auf meinen Seiten über die Abgabenlast auf Altersrenten und Betriebsrenten!

Versorgungsausgleich: Nach einer Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche nach dem Halbteilungsgrundsatz behandelt. Ist z. B. die Ehefrau nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen, wird faktisch die halbe Rentenerwartung des Ehemannes für diesem Zeitraum dem Rentenkonto der geschiedenen Ehefrau zugerechnet.

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