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Der Bundestag hat beschlossen das Renteneintrittsalter in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise [Erklärung] auf 67 Jahre anzuheben. Geburtsjahrgänge ab 1964 müssen dann bis zu 67. Lebensjahr arbeiten. Arbeitnehmer mit 45 Rentenversicherungsjahren können allerdings
mit 65 Jahren ohne Rentenkürzung gehen.
Rentenberechnung in 3 Schritten: Geburtsjahr auswählen, eventuell Voreinstellungen für das Jahresbrutto wählen, Jahresbeträge eintragen und Berechnungstaste betätigen! Die Tabelle ( Währung und Jahreszahl ) passt sich automatisch dem Geburtsjahr an. Einträge oberhalb der Bemessungsgrenze (West) werden automatisch reduziert. Wenn Sie lange Zeit Spitzenverdiener waren und Zeit beim Eintragen reduzieren wollen, lohnt sich eine Voreinstellung mit den Werten der Bemessungsgrenze. Die eingetragenen Einkommenswerte können dann natürlich individuell mit Ihren jeweiligen Daten überschrieben werden. Die Tabelle können Sie mit der Taste "sichern" auf Ihrem Rechner speichern und die gespeicherten Daten mit der Voreinstellung "Gesichert" wieder aufrufen. Sie können die Werte später korrigieren und wieder neu sichern. Ihr Rentenverlauf ist somit immer aktuell ohne alle Jahreswerte wieder neu eintragen zu müssen. Für diese Funktionen müssen an Ihrem Browser Cookies aktiviert sein! Ihre Bruttorentenerwartung haben Sie hier errechnet, doch was bleibt Ihnen davon als Nettorente? Bis 2004 war von der Rente nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Ab 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz. Es regelt die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Informieren Sie sich auf meinen Seiten über die Abgabenlast auf Altersrenten und Betriebsrenten!
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