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Gehaltsrechner 2010 - 2009 - 2008 ... welcher Nettolohn bleibt Ihnen?

Sie erwarten eine Gehaltserhöhung und wollen genau wissen, wieviel von Ihrem Bruttolohn netto übrig bleibt? Welches Nettogehalt (Nettolohn) bekommt man in welcher Steuerklasse und welche Sozialabgaben sind zu zahlen? Wie hat sich Ihr Nettolohn im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? Können Sie sich Teilzeitarbeit finanziell erlauben und was bekommt man bei plötzlicher Arbeitslosigkeit? Wie wirkt sich eine Gehaltsumwandlung auf das Netto aus und wie profitieren Sie vom Bürgerentlastungsgesetz vom Juli 2009?

Wenn Sie die Nettolohnrechner vom Spiegel oder den Lohnrecher des Focus verwenden, müssen Sie Ihre Daten absenden und auf Antwort warten. Mein aktueller Brutto-Netto-Gehaltsrechner für die Jahre 2008, 2009 und 2010 liefert die Ergebnisse sofort, korrekt, kostenlos und übersichtlich auf einer Seite!
Im Niedriglohnbereich von 401 Euro - 800 Euro (Gleitzone) kann optional mit einem verminderten Sozialabgabensatz gerechnet werden. Ein regelmäßiges Einkommen bis 400 Euro gilt als geringfügige Beschäftigung und ist für den Arbeitnehmer abgabenfrei!

Tragen Sie Ihr monatliches, steuerpflichtiges Bruttogehalt und die eventuellen monatlichen Abzugsbeträge, sowie Ihre persönlichen Daten in das Formular ein und betätigen Sie für die Berechnung die entsprechende Jahrestaste! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!

Gehaltsrechner

  Monatliches Bruttogehalt   Euro  Lohnsteuer   Euro   
Geldwerter Vorteil ¹   Euro  Solidaritätszuschlag   Euro
Entgeltumwandlung ²   Euro Kirchensteuer   Euro
Steuerfreibetrag   Euro Summe Steuern   Euro
Steuerklasse   
    Gesetzl. Krankenversicherung   Euro
Jahrgang (vierstellig)    Pflegeversicherung   Euro
Ich habe Kinder  ja  nein Rentenversicherung   Euro
Kinderfreibeträge   Arbeitslosenversicherung   Euro
Kirchensteuer  ja  nein Summe Sozialabgaben   Euro
Bundesland      
 
Monatliches Nettogehalt   Euro
 
Ihr Arbeitslosengeldanspruch ALG I nach dem Sozialgesetzbuch (SBG III) beträgt ca.

1.Halbjahr: Taste 2009/1   -   2.Halbjahr: Taste 2009/2

Der Nettozuschuss zur Riesterrente würde betragen. Hier unverbindlich informieren!

Absicherung bei Krankheit oder im Alter:

Meine Rechner informieren optimal über Kostenersparnis beim Wechsel in die private Krankenversicherung und über Ihren Kostenanteil, wenn Sie einen Riestervertrag abschließen. Staatliche Zulagen und Steuerersparnis können schnell ermittelt werden und die Entscheidung erleichtern!

Hinweise zun Gehaltsrechner:

Dieser Nettolohnrechner bietet als Option die Möglichkeit Beiträge zu Sozialversicherungen abzuwählen. Beamte ohne Sozialversicherungsanspruch müssen die Berechnung ihrer Bezüge ohne Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung durchführen. Es wird in diesem Fall mit einer gekürzten Vorsorgepauschale gerechnet. Für Angestellte im öffentlichen Dienst, die Zahlungen in die Versorgungskasse leisten, sind meine Informationen über die VBL bezüglich Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto hilfreich.

Neues im Jahr 2010: Der Grundfreibetrag wird von 7834 Euro auf 8004 Euro angehoben. Durch das Bürgerentlastungsgesetz werden die Aufwände für Krankenversicherung und Pflegeversicherung mehr berücksichtigt.
Bei einer privaten KV werden jährlich pauschal 1900 Euro/3000 Euro angerechnet. Wenn Ihr Beitrag höher ist, sollten Sie diesen auch in den Nettorechner eingeben.
Der Kinderfreibetrag wird laut Koalitionsbeschluß von 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht.
Statt Steuerklasse III / V können gemeinsam Veranlagte ab 2010 auch die Steuerklasse IV / IV mit einem Faktor wählen. Dieser Faktor führt zu einem korrekten Steuerabzug, sodaß am Jahresende die Steuerbilanz ausgeglichen ist. Mein Nettorechner arbeitet ohne diesen Faktor!

Aktuell zur gelaufenen Bundestagswahl. Die FDP hat Steuersenkungen versprochen! Mein FDP-Gehaltsrechner zeigt Ihnen, wieviel Sie netto nach dem Solms-Modell erhalten würden. Freuen Sie sich aber nicht zu früh, denn auch die Kernaussagen eines Wahlprogramms sind nach der Wahl leider schnell vergessen.

¹ Geldwerter Vorteil:

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers. Dieses kann ein Fahrkostenzuschuss, ein Essensgeldzuschuss oder die Nutzung eines Firmenwagens sein. Dieser Betrag wird dem Bruttoeinkommen zugeschlagen und somit versteuert. Weil der Betrag nicht real gezahlt wird, ist das errechnete Netto dann um den gleichen Betrag reduziert.

² Entgeltumwandlung:

Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 4% der RV-Bemessungsgrenze/West steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn für eine betriebliche Altersvorsorge abgezogen werden. Weitere 1800 Euro jährlich (150 Euro monatlich) sind steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei abziehbar. Im Jahr 2010 sind dieses 220 Euro plus 150 Euro, also 370 Euro. Der Rechner arbeitet mit diesen Rahmenbedingungen, die aber nur für eine Versorgungszusage ab 2005 gültig sind! Der eingegebene Wert wird automatisch auf den Maximalbetrag begrenzt!

³ Eigenbeitrag zur PKV:

Dieser Eintrag ist nur für die Steuerberechnung 2010 erforderlich. Wenn Sie "Gesetzliche Krankenversicherung" abgewählt haben und keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, können Sie hier Ihren eigenen monatlichen Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eintragen. Dieser Eintrag wird steuerlich wirksam, wenn der regelmäßige Monatsbeitrag 158 Euro (ledig) oder 250 Euro (verheiratet) überschreitet!
Falls Sie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, können Sie das Feld auch freilassen. Es wird dann mit Pauschalwerten gerechnet.


Auch diese Rechner informieren Sie objektiv zum Thema Einkommen:


Option Teilzeitberechnung:

Dieser Teilzeitmodul ist eine sinnvolle Ergänzung zum Gehaltsrechner. Berechnen Sie zunächst das normale Nettogehalt mit dem o.a. Gehaltsrechner und die Vollzeitdaten werden in diesen Teilzeitrechner übernommen. Variieren Sie dann die Beschäftigungsart (Vollzeit, Teilzeit) nach Ihren Wünschen. Der Nettoverzicht (Verlust zum Vollzeitnetto) wird bei jeder Änderung automatisch angezeigt!

Euro brutto   Euro netto    Euro Nettoverzicht

Bei Teilzeit profitieren Sie von der Steuerprogression. Wenn Sie nur 50% der normalen Arbeitszeit arbeiten, beträgt das Monatsbrutto natürlich auch nur die Hälfte vom Vollzeitbrutto. Das Teilzeitnetto ist aber höher als das halbe Vollzeitnetto!


Geringfügige Beschäftigung:

Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, also das regelmäßige monatliche Arbeitsentgeld 400 Euro nicht überschreitet, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschbetrag in die Sozialversicherung, d. h. Rentenversicherung 12%, Steuer 2% und Krankenversicherung 11%, wenn der geringfügig Beschäftigte bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (auch familienversichert) ist. Dieser Minijob ist auch als Nebenbeschäftigung für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.


Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen von 2007 bis 2010:
Neue Bundesländer in Klammern.

 Beitragsjahr2007200820092010
 RV / AV Bemessungsgrenze 63000 (54600) Euro63600 (54000) Euro64800 (54600) Euro66000 (55800) Euro
 RV Beitragssatz19,5%19,9%19,9%19,9%
 AV Beitragssatz4,2%3,3%2,8%2,8%
 PV / KV Bemessungsgrenze 42750 Euro43200 Euro44100 Euro45000 Euro
 PV Beitragssatz 1,7% bis Juni 20081,95% ab Juli 20081,95%1,95%
 KV Beitragssatz x% + 0,9%x% + 0,9%14,6% + 0,9%
ab Juli 14,0% + 0,9%
14,0% + 0,9%

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Für die Ausnahme von dieser erhöhten Zahlung gilt der Grundsatz: einmal "Eltern" - immer "Eltern".

Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkten ist ausschließlich von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu tragen und wird automatisch mit berechnet. Die Eingabe des individuellen Versicherungssatzes erfolgt immer ohne diesen Beitrag. Ab 2009 wird statt des individuellen Beitragssatzes mit einheitlichen Wert von 14,6% (1. Halbjahr 2009) und danach mit 14,0% gerechnet!

Sie haben noch Fragen? Besuchen Sie das Inhaltsverzeichnis meines Rechnerportals!

Onlinerechner für private Finanzen © Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 06.02.2010)

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