|
|
Sie erwarten eine Gehaltserhöhung und wollen genau wissen, wieviel von Ihrem Bruttolohn netto übrig bleibt? Welches Nettogehalt (Nettolohn) bekommt man in welcher Steuerklasse und welche Sozialabgaben sind zu zahlen? Wie hat sich Ihr Nettolohn im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt? Können Sie sich Teilzeitarbeit finanziell erlauben und was bekommt man bei plötzlicher Arbeitslosigkeit? Wie wirkt sich eine Gehaltsumwandlung auf das Netto aus und wie profitieren Sie vom Bürgerentlastungsgesetz vom Juli 2009?
Wenn Sie die Nettolohnrechner vom Spiegel oder den Lohnrecher des Focus verwenden, müssen Sie Ihre Daten absenden und auf Antwort warten.
Mein aktueller Brutto-Netto-Gehaltsrechner für die Jahre 2008, 2009 und 2010 liefert die Ergebnisse sofort, korrekt, kostenlos und übersichtlich auf einer Seite! Die Berechnung für 2011 erfolgt noch mit Vorbehalt!
Tragen Sie Ihr monatliches, steuerpflichtiges Bruttogehalt und die eventuellen monatlichen Abzugsbeträge, sowie Ihre persönlichen Daten in das Formular ein und betätigen Sie für die Berechnung die entsprechende Jahrestaste! Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht!
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Für die Ausnahme von dieser erhöhten Zahlung gilt der Grundsatz: einmal "Eltern" - immer "Eltern". Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkten ist ausschließlich von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu tragen und wird automatisch mit berechnet. Die Eingabe des individuellen Versicherungssatzes erfolgt immer ohne diesen Beitrag.
Arbeitskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Verfassungsrang. Die beschäftigten Arbeitnehmer in den Bundesländern Saarland und Bremen, die sich nicht in der Berufsausbildung befinden, sind automatisch Mitglieder und zahlen einen Beitrag von 0,75% ihres Bruttoeinkommens. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist, beträgt 75% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung!
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Onlinerechner für private Finanzen © Norbert Heydorn [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ] Impressum (aktualisiert am 28.08.2010)