Dieser Nettolohnrechner bietet als Option die Möglichkeit Beiträge zu Sozialversicherungen abzuwählen.
Beamte ohne Sozialversicherungsanspruch müssen die Berechnung ihrer Bezüge ohne Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung durchführen. Es wird in diesem Fall mit einer gekürzten Vorsorgepauschale gerechnet.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst , die Zahlungen in die Versorgungskasse leisten, sind meine Informationen über die VBL bezüglich Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto hilfreich.
Dieser Teilzeitmodul ist eine sinnvolle Ergänzung zum Gehaltsrechner. Berechnen Sie zunächst das normale Nettogehalt mit dem o.a. Gehaltsrechner und die Vollzeitdaten werden in diesen Teilzeitrechner übernommen. Variieren Sie dann den Teilzeitfaktor nach Ihren Wünschen. Der Nettoverzicht (Verlust zum Vollzeitnetto) wird bei jeder Änderung automatisch angezeigt!
Änderungen 2010 bis 2013:
2010: Der Grundfreibetrag wurde von 7834 Euro auf 8004 Euro angehoben. Durch das Bürgerentlastungsgesetz werden die Aufwände für Krankenversicherung und Pflegeversicherung mehr berücksichtigt.
Bei einer privaten KV werden jährlich pauschal 1900 Euro/3000 Euro angerechnet. Wenn Ihr Beitrag höher ist, sollten Sie diesen auch in den Nettorechner eingeben.
Der Kinderfreibetrag ist von 6024 Euro auf 7008 Euro erhöht worden.
Statt Steuerklasse III / V können gemeinsam Veranlagte ab 2010 auch die Steuerklasse IV / IV mit einem Faktor wählen.
2011: Der Beitrag zur Krankenversicherung erhöht sich von 14,9% auf 15,5%. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2%. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8% auf 3,0%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte.
Der Arbeitnehmerfreibetrag wird ab Dezember 2011 rückwirkend von 920 Euro auf 1000 Euro angehoben.
2013: Der Beitrag zur Rentenversicherung wird um 0,7% auf 18,9% gesenkt. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,1% auf 2,05%.
Die Grenze für geringfügige Beschäftigung wird von 400 Euro auf 450 Euro angehoben.
Die Grenze für das Gleitzonenentgelt wird von 800 Euro auf 850 Euro angehoben.
Der Grundfreibetrag steigt im März rückwirkend zum 1.Januar von 8004 Euro auf 8130 Euro, (Beschluss Bundesrat vom 1.2.2013).
Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen von 2010 bis 2013:
Neue Bundesländer in Klammern.
Beitragsjahr 2010 2011 2012 2013
RV / AV Bemessungsgrenze 66000 (55800) Euro 66000 (57600) Euro 67200 (57600) Euro 69600 (58800) Euro
RV Beitragssatz 19,9% 19,9% 19,6% 18,9%
AV Beitragssatz 2,8% 3,0% 3,0% 3,0%
PV / KV Bemessungsgrenze 45000 Euro 44550 Euro 45900 Euro 47250 Euro
PV Beitragssatz 1,95% 1,95% 1,95% 2,05%
KV Beitragssatz 14,0% + 0,9% 14,6% + 0,9% 14,6% + 0,9% 14,6% + 0,9%
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Für die Ausnahme von dieser erhöhten Zahlung gilt der Grundsatz: einmal "Eltern" - immer "Eltern".
0,9 Prozent vom KV-Beitragssatz ist ausschließlich von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu tragen. Vom Differenzbetrag zahlt der Arbeitgeber die Häfte. Bei einem Beitragssatz von 15,5% ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 8,2% und ein Arbeitgeberanteil von 7,3%.
¹ Geldwerter Vorteil:
Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers. Dieses kann ein Fahrkostenzuschuss, ein Essensgeldzuschuss oder die Nutzung eines Firmenwagens sein. Dieser Betrag wird dem Bruttoeinkommen zugeschlagen und somit versteuert. Weil der Betrag nicht real gezahlt wird, ist das errechnete Netto dann um den gleichen Betrag reduziert.
² Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung):
Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 4% der RV-Bemessungsgrenze/West steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn für eine betriebliche Altersvorsorge abgezogen werden. Falls ab 2005 keine Pauschalsteuer entrichtet wird sind weitere 1800 Euro jährlich steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.
Nach §1a BetrAVG kann der Arbeitgeber verlangen, dass während eines laufenden Kalenderjahres gleich bleibende monatliche Beträge verwendet werden. Es kann aber vereinbart werden, die Zahlungen in anderen Zeiträumen zu leisten.
Monatlich max. 224 Euro steuer-und sozialabgabenfrei und max. 150 Euro steuerfrei = 374 Euro (Normalfall)
Vierteljährlich max. 672 Euro steuer-und sozialabgabenfrei und max. 450 Euro steuerfrei = 1122 Euro
Halbjährlich max. 1344 Euro steuer-und sozialabgabenfrei und max. 900 Euro steuerfrei = 2244 Euro
Jährlich max. 2688 Euro steuer-und sozialabgabenfrei und max. 1800 Euro steuerfrei = 4488 Euro
Vor 2005 mußte auf die Beiträge zur Direktversicherung 20% Pauschalsteuer und Soli entrichtet werden. Die Leistungen wurden nach Verrentung steuerbegünstigt ausgezahlt.
Sonderzahlungen:
Bei Sonderzahlungen kann es zu erhöhten Zahlungen zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung kommen. Wenn Sie z.B. im Mai das 13. Monatgehalt bekommen, wird die Bemessungsgrenze in der RV, 5500 Euro im Monat, mit 5 (Mai) multipliziert. Falls das bisher aufgelaufene Gehalt mit der Sonderzahlung unter 27500 Euro liegen, muss für Maigehalt plus Sonderzahlung der RV/AV-Beitrag entrichtet werden. Liegt Ihr Gehalt immer über 5500 Euro, wirkt sich die Sonderzahlung nur steuerlich aus. Mein Gehaltsrechner berücksichtigt keine Sonderzahlungen!
³ PKV-Beitrag:
Wenn Sie "Krankenversicherungspflicht" abgewählt haben, kann Ihr monatlicher Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Ohne Arbeitgeberzuschuss wird Ihr Beitrag erst dann steuermindernd wirksam, wenn der regelmäßige Monatsbeitrag 158 Euro (ledig) oder 250 Euro (verheiratet) überschreitet!
Der Arbeitgeber beteiligt sich nach gesetzlicher Vorgabe mit 50% (bis zum Höchstbetrag) durch einen Zuschuss an den Kosten zur PKV . Für 2012 mit einer Bemessungsgrenze von 3825 Euro monatlich sind es folglich maximal 7,3% entsprechend 279,23 Euro. Für die Pflegeversicherung sind es analog 0,975% entsprechend 37,29 Euro. Für Sachsen gilt ein erhöhter Satz.
Arbeitskammerbeitrag:
Arbeitskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Verfassungsrang. Die beschäftigten Arbeitnehmer in den Bundesländern Saarland und Bremen , die sich nicht in der Berufsausbildung befinden, sind automatisch Mitglieder und zahlen einen Beitrag von 0,75% ihres Bruttoeinkommens. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist, beträgt 75% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung!
Im Gehaltsrechner kann die Berücksichtigung des Arbeitskammerbeitrags generell abgewähl werden.
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