Dieser Nettolohnrechner bietet als Option die Möglichkeit Beiträge zu Sozialversicherungen abzuwählen.
Beamte ohne Sozialversicherungsanspruch müssen die Berechnung ihrer Bezüge ohne Rentenversicherung und
Arbeitslosenversicherung durchführen. Es wird in diesem Fall mit einer gekürzten Vorsorgepauschale gerechnet.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst, die Zahlungen in die Versorgungskasse leisten, sind meine Informationen über die VBL bezüglich Steuerbrutto und Sozialversicherungsbrutto hilfreich.
Dieser Teilzeitmodul ist eine sinnvolle Ergänzung zum Gehaltsrechner. Berechnen Sie zunächst das normale Nettogehalt mit dem o.a. Gehaltsrechner und die Vollzeitdaten werden in diesen Teilzeitrechner übernommen. Variieren Sie dann die Beschäftigungsart (Vollzeit, Teilzeit) nach Ihren Wünschen. Der Nettoverzicht (Verlust zum Vollzeitnetto) wird bei jeder Änderung automatisch angezeigt!
¹ Geldwerter Vorteil:
Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers. Dieses kann ein Fahrkostenzuschuss, ein Essensgeldzuschuss oder die Nutzung eines Firmenwagens sein. Dieser Betrag wird dem Bruttoeinkommen zugeschlagen und somit versteuert. Weil der Betrag nicht real gezahlt wird, ist das errechnete Netto dann um den gleichen Betrag reduziert.
² Entgeltumwandlung:
Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 4% der RV-Bemessungsgrenze/West steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn für eine betriebliche Altersvorsorge abgezogen werden. Falls ab 2005 keine Pauschalsteuer entrichtet wird sind weitere 1800 Euro jährlich (150 Euro monatlich) steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2012 sind dieses 224 Euro plus 150 Euro, also 374 Euro. Der Rechner arbeitet mit diesen Rahmenbedingungen, die aber nur für eine Versorgungszusage ab 2005 gültig sind! Der eingegebene Wert wird automatisch auf den Maximalbetrag begrenzt!
Vor 2005 mußte auf die Beiträge zur Direktversicherung 20% Pauschalsteuer und Soli entrichtet werden. Die Leistungen wurden nach Verrentung steuerbegünstigt ausgezahlt.
Sonderzahlungen:
Bei Sonderzahlungen kann es zu erhöhten Zahlungen zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung kommen. Wenn Sie z.B. im Mai das 13. Monatgehalt bekommen, wird die Bemessungsgrenze in der RV, 5500 Euro im Monat, mit 5 (Mai) multipliziert. Falls das bisher aufgelaufene Gehalt mit der Sonderzahlung unter 27500 Euro liegen, muss für Maigehalt plus Sonderzahlung der RV/AV-Beitrag entrichtet werden. Liegt Ihr Gehalt immer über 5500 Euro, wirkt sich die Sonderzahlung nur steuerlich aus. Mein Gehaltsrechner berücksichtigt keine Sonderzahlungen!
³ PKV-Beitrag:
Wenn Sie "Gesetzl. Krankenversicherung" abgewählt haben, kann Ihr monatlicher Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden. Dieser Eintrag ist nur für die Steuerberechnung ab 2010 erforderlich. Ohne Arbeitgeberzuschuss wird Ihr Beitrag erst dann steuermindernd wirksam, wenn der regelmäßige Monatsbeitrag 158 Euro (ledig) oder 250 Euro (verheiratet) überschreitet!
Falls Sie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, wird der AG-Anteil von 7,675% (KV mit ermäßigtem Beitragssatz und PV) für einen gesetzlich Versicherten, also maximal 288 Euro (an der Bemessungsgrenze) gegengerechnet. Im Gegensatz zum §257 SGB V ist dieser Arbeitgeberzuschuss nach dem offiziellen Berechnungsalgorythmus nicht auf die Hälfte des PKV-Beitrags des Versicherten begrenzt. Versicherte mit geringem Beitrag haben also einen Nettovorteil!
Den eigenen Beitrag zur PKV müssen Sie von dem angezeigten monatlichen Nettogehalt noch abziehen um zu wissen, was wirklich "in der Tasche bleibt"!
Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone:
Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, also das regelmäßige monatliche Arbeitsentgeld 400 Euro nicht überschreitet, zahlt der Arbeitgeber
einen Pauschbetrag in die Sozialversicherung, d. h. Rentenversicherung 15%, Steuer 2% und Krankenversicherung 13%, wenn der geringfügig Beschäftigte bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (auch familienversichert) ist. Dieser Minijob ist auch als Nebenbeschäftigung für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.
Da ab 400 Euro die Beschäftigung nicht mehr sozialversicherungsfrei ist, würden die Sozialversicherungsbeträge abrupt ansteigen. Um diese Belastung zu mildern wurde zwischen 400 Euro und 800 Euro die sogenannte Gleitzone eingeführt, in der nur ein Teil des Einkommens beitragspflichtig ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind z.B. Personen in der Berufsausbildung (Auszubildende und Praktikanten).
Wenn Sie die Minijob oder Gleitzonenrechnung anwenden, sind die Eingebefelder für geldwerter Vorteil, Entgeltumwandlung und Steuerfreibetrag gesperrt!
Arbeitskammerbeitrag:
Arbeitskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Verfassungsrang. Die beschäftigten Arbeitnehmer in den Bundesländern Saarland und Bremen, die sich nicht in der Berufsausbildung befinden, sind automatisch Mitglieder und zahlen einen Beitrag von 0,75% ihres Bruttoeinkommens. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist, beträgt 75% der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung!
Im Gehaltsrechner kann die Berücksichtigung des Arbeitskammerbeitrags generell abgewähl werden.
Beitragssätze und Bemessungsgrenzen der Sozialversicherungen von 2008 bis 2012:
Neue Bundesländer in Klammern.
| Beitragsjahr | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
| RV / AV Bemessungsgrenze | 64800 (54600) Euro | 66000 (55800) Euro | 66000 (57600) Euro | 67200 (57600) Euro |
| RV Beitragssatz | 19,9% | 19,9% | 19,9% | 19,6% |
| AV Beitragssatz | 2,8% | 2,8% | 3,0% | 3,0% |
| PV / KV Bemessungsgrenze | 44100 Euro | 45000 Euro | 44550 Euro | 45900 Euro |
| PV Beitragssatz | 1,95% | 1,95% | 1,95% | 1,95% |
| KV Beitragssatz | 14,6% + 0,9% ab Juli 14,0% + 0,9% | 14,0% + 0,9% | 14,6% + 0,9% | 14,6% + 0,9% |
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert. Für die Ausnahme von dieser erhöhten Zahlung gilt der Grundsatz: einmal "Eltern" - immer "Eltern".
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozentpunkten ist ausschließlich von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu tragen und wird automatisch mit berechnet. Die Eingabe des individuellen Versicherungssatzes erfolgt immer ohne diesen Beitrag.