Brutto Netto Rechner 2026, 2025

Berechnen Sie mit diesem einfachen Brutto Netto Rechner schnell auf nur einer Seite Ihren Nettolohn. Wie hoch sind Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer), Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung)?
Für eine erweiterte Berechnung nutzen Sie meinen Gehaltsrechner mit geldwerten Vorteil, private Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Steuerfreibetrag, Stundenlohn und Arbeitskammerbeitrag (Bremen, Saarland).
Brutto Netto Rechner
Ihre Angaben
Ihr Bruttolohn
Kinderfreibeträge
Ihre Steuerklasse

Kinder Arbeitsplatz in

Zusatzbeitrag (GKV 14,6%)
%
Kirchensteuer


Abrechnungszeitraum

Ihr Ergebnis

Steuerbelastung

Sozialabgaben

Nettolohn

Netto_normal
Steuer_normal
Bonus

Rahmendaten

Bemessungsgrenzen
Rentenversicherung:
Krankenversicherung:

Versicherungspflichtgrenze:
Grundfreibetrag:
Kinderfreibetrag:
Entlastungsbetrag Alleinerziehende (StKl 2):

Steuerklassen

Lohnsteuerklassen sind notwendig, weil der Arbeitgeber nur den Bruttoarbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis kennt und nicht das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers. Es gibt 6 Steuerklassen.
  • I - Ledige ohne Kinder.
  • II - Ledige Alleinerziehende mit Kindern.
  • III - Verheirateter wenn der andere Ehegatte Steuerklasse V hat. Nur sinnvoll bei Ehegatten mit sehr unterschiedlichen Einkommen.(Steuernachzahlung möglich)
  • IV - Beide Ehegatten verdienen etwa gleichviel. (Steuererstattung)
  • V - Verheirateter wenn der andere Ehegatte Steuerklasse III hat.
  • VI - Nebenverdienst mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte.
Mein Steuerklassenrechner zeigt Ihnen, welche Steuerklassenkombination für Sie günstiger ist, 3/5 oder 4/4?

Sozialversicherungen

Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind.
Ab 2024 wurde der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 jahren gibt es einen Abschlag pro Kind.
  • ohne Kinder = 4,2% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,4%)
  • 1 Kind = 3,6% (lebenslang) (AN-Anteil: 1,8 %)
  • 2 Kinder = 3,35% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55%)
  • 3 Kinder = 3,1% (Arbeitnehmer_Anteil: 1,3%)
  • 4 Kinder = 2,85% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,05%)
  • 5 und mehr Kinder = 2,6% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,8 %)

Sonderregelung in Sachsen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist für den Arbeitnehmer 0,5% höher. Dafür haben die Sachsen einen Feiertag mehr ;-)

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag soll Eltern steuerlich entlasten. Er besteht faktisch aus einem Betreuungsfreibetrag und einem Kinderfreibetrag. Im Jahr 2026 ist der Betreuungsfreibetrag 2.928 € und der Kinderfreibetrag 6.828 €. In der Summe also 9.756 €. Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu.
Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen. Wenn das Kindergeld höher ist als der Steuervorteil bei der Anrechnung des Kinderfreibetrags hat der Kinderfreibetrag keine Auswirkung. Die Berechnung erfolgt erst mit der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt. Mein Steuerrechner macht automatisch diese sogenannte "Günstigerprüfung".
Bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag immer angerechnet!

Entlastungsbetrag Alleinerziehende, Steuerklasse II

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG mindert das zu versteuernde Einkommen und senkt somit direkt die Einkommensteuer. Der Steuerfreibetrag splittet sich je nach Kinderanzahl auf, 4.260 € pro Kalenderjahr für das erste Kind und 240 € zusätzlich pro Kalenderjahr für jedes weitere Kind.

Um den Freibetrag zu erhalten, müssen Sie folgende Kriterien gleichzeitig erfüllen.
Kindergeld-Anspruch: Ihnen steht für das Kind Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag zu.
Gemeinsamer Haushalt: Das Kind lebt in Ihrer Wohnung und ist dort mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet.
Alleinstehend: Sie leben mit keiner anderen volljährigen Person in einer Haushaltsgemeinschaft.
Ausnahme: Eigene volljährige Kinder, für die Sie noch Kindergeld erhalten, sind unschädlich.
Wichtig: Sobald ein neuer Partner oder eine andere erwachsene Person (z. B. Großeltern, Freunde) dauerhaft in die Wohnung einzieht, entfällt der Anspruch.