Veränderungen
Vorjahr in Klammern!
2022
- Grundfreibetrag: (9.744 €) 10.347 €
- Pflegeversicherungszuschlag Kinderlose: (0,25%) 0,35%
- Entlastungsbetrag Alleinerziehende : (1.908 €) 4.008 €
2023
- Grundfreibetrag: (10.347 €) 10.908 €
- Beitrag Arbeitslosenversicherung: (2,4%) 2,6%
- Zusatzbeitrag Krankenversicherung: (1,3%) 1,6%
- Pflegeversicherung: (3,05%) 3,4%,
ab 1.7.2023 Abschlag von 0,25% pro Kind für das zweite bis max. fünfte Kind
- Pflegeversicherungszuschlag Kinderlose: (0,35%) 0,6% ab 1.7.2023
- Kinderfreibetrag: (8.388 €) 8.952 €
- Freibetrag Solidaritätszuschlag: (16.956 €) 17.543 €. Ehepaare doppelter Betrag
- Arbeitnehmerpauschbetrag: (1.200 €) 1.230 €
- Entlastungsbetrag Alleinerziehende : (4.008 €) 4.260 €
2024
- Grundfreibetrag: (10.908 €) 11.604 €
- Kinderfreibetrag: (8.952 €) 9.312 €
- Freibetrag Solidaritätszuschlag: (17.543) €) 18.130 €. Ehepaare doppelter Betrag
2025
- Grundfreibetrag: (11.604 €) 12.084 €
- Kinderfreibetrag: (9.312 €) 9.600 €
Minijob, Midijob, Gleitzone
Einkommen bis 520 € (538 € ab 2024) sind steuer- und sozialabgabenfrei.
Nettolohn gleich Bruttolohn.
Nutzen Sie in diesem Bereich den
Minijobrechner)
Damit der Arbeitnehmer bei Überschreiten dieser Grenze nicht plötzlich mit hohen Sozialabgaben belastet wird, wurde ein Übergangsbereich geschaffen.
- bis 30.09.2022: 450,01 € bis 1.300 €
- ab 01.10.2022 bis 31.12.2022: 520,01 € bis 1.600 €
- ab 01.01.2023: 520,01 € bis 2.000 €
- ab 01.01.2024: 538,01 € bis 2.000 €
Die Sozialabgaben steigen in diesem Bereich moderat an.
Nutzen Sie in diesem Bereich den
Gleitzonenrechner
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag soll Eltern steuerlich entlasten. Er besteht faktisch aus einem Betreuungsfreibetrag und einem Kinderfreibetrag. Im Jahr 2022 ist der Betreuungsfreibetrag 2.928 € und der Kinderfreibetrag 5.460 €. In der Summe also 8.388 €. Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu.
Der Kinderfreibetrag senkt das zu versteuernde Einkommen. Wenn das
Kindergeld höher ist als der Steuervorteil bei der Anrechnung des Kinderfreibetrags hat der Kinderfreibetrag keine Auswirkung. Die Berechnung erfolgt erst mit der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt. Mein
Steuerrechner macht automatisch diese sogenannte "Günstigerprüfung".
Bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag immer angerechnet!
Entlastungsbetrag Alleinerziehende, Steuerklasse II
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist 1.908 €. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 € pro Kind.
Wegen der Coronakrise ist dieser Freibetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.008 € aufgestockt worden. Die Lohnsteuertabellen basieren aber auf dem Grundentlastungsbetrag, d.h. Sie profitieren erst mit der Einkommensteuererklärung von dem Vorteil. Sie können sich aber beim Finanzamt den zusätzlichen Freibetrag eintragen lassen und haben dann bereits monatlich eine geringere Steuerlast.
2022 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.008 € und 4.260 € ab 2023.
Steuerklassen
Lohnsteuerklassen sind notwendig, weil der Arbeitgeber nur den Bruttoarbeitslohn aus einem Arbeitsverhältnis kennt und nicht das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers. Es gibt 6 Steuerklassen.
- I - Ledige ohne Kinder.
- II - Ledige Alleinerziehende mit Kindern.
- III - Verheirateter wenn der andere Ehegatte Steuerklasse V hat. Nur sinnvoll bei Ehegatten mit sehr unterschiedlichen Einkommen.(Steuernachzahlung möglich)
- IV - Beide Ehegatten verdienen etwa gleichviel. (Steuererstattung)
- V - Verheirateter wenn der andere Ehegatte Steuerklasse III hat.
- VI - Nebenverdienst mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte.
Mein
Steuerklassenrechner zeigt Ihnen, welche Steuerklassenkombination für Sie günstiger ist, 3/5 oder 4/4?
Sozialversicherungen
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen um 0,35 Prozentpunkte höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind.
Vor dem 1.1.1940 geborene kinderlose Mitglieder sind von diesem Beitragszuschlag ausgenommen. Für die Ausnahme von dieser erhöhten Zahlung gilt der Grundsatz: einmal "Eltern" - immer "Eltern".
Sonderregelung in Sachsen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist für den Arbeitnehmer 0,5% höher. Dafür haben die Sachsen einen Feiertag mehr ;-)
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Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Juli 2023 um 0,35% auf 3,4% angehoben und der Zusatzbeitrag für Kinderlose steigt auf 0,6%. Kinderlose zahlen folglich 4% in die Pflegeversicherung. Parallel wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 jahren gibt es einen Abschlag von 0,25% pro Kind.
Es gelten dann folgende Beitragssätze für Mitglieder (Auszug Bundesgesundheitsministerium)
- ohne Kinder = 4% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%)
- 1 Kind = 3,4% (lebenslang) (AN-Anteil: 1,7 %)
- 2 Kinder = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%)
- 3 Kinder = 2,9% (Arbeitnehmer_Anteil: 1,2%)
- 4 Kinder = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,95%)
- 5 und mehr Kinder = 2,4% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,7 %)
In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern daher
spürbar entlastet.
Nach der
Erziehungsphase entfallen die Abschläge.
Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung war bis 2018 nur von den gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zu tragen.
Ab 2019 gilt die Parität, d.h. Arbeitgeber tragen die Hälfte des Zusatzbeitrags.
PKV-Beitrag
Wenn Sie "Krankenversicherung privat" gewählt haben, kann Ihr monatlicher Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden.
Der Arbeitgeber leistet einen steuerfreien Zuschuss, der genauso hoch ist wie der Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenkasse.
Ab 2019 gilt die Parität bei den Krankenversicherungsbeiträgen.
PKV Basisbeitrag
Für die Steuerberechnung sind nur die Ausgaben für eine Basisabsicherung relevant. Besondere Leistungen der PKV, wie Chefarztbehandlung, Zahnersatz etc. sind keine Basisabsicherung.
Die private Versicherung teilt Ihnen jedes Jahr in einer Bescheinigung mit, welche Leistungen als Basisabsicherung gelten und steuermindernd relevant sind.
2023 wurde der gesetzliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung auf 1,6% erhöht, der Versicherungsbeitrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dann jeweils 7,3%+0,8%.
Mit einer Bemessungsgrenze von 4.987,50 € monatlich wäre der maximale anrechenbare KV-Beitrag 403,99 €. Der maximale anrechenbare PV-Beitrag wäre 76,06 € (1,525%), 93,52 € (kinderlos + 0,35%). Ohne Arbeitgeberzuschlag ist es jeweils der doppelte Betrag.
Geldwerter Vorteil, Nettolohn
Ein geldwerter Vorteil ist eine
Sachleistung des Arbeitgebers. Dieses kann ein Fahrkostenzuschuss, ein Essensgeldzuschuss oder die Nutzung eines
Firmenwagens, Dienstwagens sein. Der Nutzungswert wird dem Bruttoeinkommen zugeschlagen und somit versteuert. Der Nettolohn ist folglich geringer, aber ein Nutzungswert von z.B. 500 € kostet bei einem Grenzsteuersatz von 30% nur 150 €!
Bei Sachbezügen gilt aktuell ein Freibetrag von 50 € im Monat (§8 EStG). Ein geldwerter Vorteil bis zu dieser Grenzen muss nicht versteuert werden, liegt er darüber muss der Gesamtbetrag versteuert werden.
Bei Dienstleistungen oder Waren des Arbeitgebers (Rabatte) ist der jährliche Freibetrag 1.080 €. Wird der Freibetrag überschritten muss nur der Differenzbetrag versteuert werden.
Betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)
Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 4% der RV-Bemessungsgrenze/West
steuer- und sozialabgabenfrei vom Bruttolohn für eine
betriebliche Altersvorsorge abgezogen werden. Zusätzliche ist ein Festbetrag von 1800 € jährlich steuerfrei, aber
nicht sozialversicherungsfrei abziehbar.
Ab
2018 wirkt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Der Festbetrag von 1800 € jährlich wird durch 4% der RV-Bemessungsgrenze/West (2018:3120 € ) ersetzt. Auch dieser Betrag ist steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei abziehbar.
Sonderzahlungen
Bei Sonderzahlungen kann es zu erhöhten Zahlungen zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung kommen. Beispiel 2019 (West): Wenn Sie z.B. im Mai das 13. Monatgehalt bekommen, wird die Bemessungsgrenze in der RV, 6700 € im Monat, mit 5 (Mai) multipliziert. Falls das bisher aufgelaufene Gehalt mit der Sonderzahlung unter 33500 € liegt, muss für das Maigehalt
plus Sonderzahlung der RV/AV-Beitrag entrichtet werden. Liegt Ihr Gehalt immer über 6700 €, wirkt sich die Sonderzahlung nur steuerlich aus. Mein Brutto Netto Rechner/Lohnrechner berücksichtigt keine Sonderzahlungen!
Arbeitskammerbeitrag
Arbeitskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Verfassungsrang. Die beschäftigten Arbeitnehmer in den Bundesländern
Saarland und
Bremen, die sich nicht in der Berufsausbildung befinden, sind automatisch Mitglieder und zahlen einen Beitrag von 0,15% (ab 2023 0,14%) ihres Bruttoeinkommens. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist, beträgt im Saarland 75% (ab 2016 100%) der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung!
Im Lohnrechner/Brutto Netto Rechner kann die Berücksichtigung des Arbeitskammerbeitrags abgewählt werden.
Mein Gehaltsrechner ist ein kostenloses Tool zur Berechnung der Lohnsteuer oder Einkommenssteuer.
Viele Nutzer bezeichnen den Rechner auch als Nettolohnrechner, mit dem man eine Gehaltsberechnung oder Lohnberechnung durchführen kann.
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