Ehegattenunterhalt

Ein Anspruch des Ehegatten muß nicht unbedingt erfüllt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete ein zu geringes Einkommen hat. Wenn die Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen haben besteht kein Anspruch auf Unterhalt für den (Ex)Partner. Tragen Sie Ihre Werte in den Unterhaltsrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Ehegattenunterhalt kann grundsätzlich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden!
Ehegattenunterhalt
Ihre Angaben

Unterhaltspflichtiger, Nettoeinkommen 

Anrechenbare Aufwendungen 
Unterhaltsempfänger, Nettoeinkommen 
Anrechenbare Aufwendungen 
Ihr Ergebnis
Netto Unterhaltspflichtiger (anrechenbar)

Netto Unterhaltsempfänger (anrechenbar)

Unterhaltsleistung 


Netto Unterhaltspflichtiger
Netto Unterhaltsempfänger


Vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und des getrennt lebenden Unterhaltsempfängers werden für das anrechenbare Nettoeinkommen 5% berufsbedingte Kosten (min. 50 €, max. 150 €) abgezogen . Höhere Aufwendungen als diese Pauschale müssen nachgewiesen werden, Eingabefeld "Anrechenbare Aufwendungen".

Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie mit einer Hypothek finanzieren, können Sie diese Kosten (bis maximal 4% vom Bruttoeinkommen) als Altersvorsorge abziehen.

Das bereinigte Einkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 einer Einkommensstufe zugeordnet. Nach dieser Tabelle werden auch die Unterhaltsbeträge der Kinder klassifiziert.

Monatlicher Eigenbedarf

Der Selbstbehalt liegt beim Existenzminimum. Wenn die Unterhaltsleistungen höher sind als die Differenz aus dem anrechenbaren Nettoeinkommen und diesem Selbstbehalt werden die Unterhaltssätze der Kinder durch einen Faktor reduziert.

Fakten Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt beträgt 45% von der Differenz aus Resteinkommen des Unterhaltleistenden und dem anrechenbaren Nettoeinkommen des getrennt lebenden Unterhaltbeziehers. Das Existenzminimum muss gesichert sein!

Wenn Sie die Unterschrift verweigern, wird der Unterhaltstitel beim zuständigen Amtsgericht eingeklagt. Das Gericht wird die Unterhaltsverpflichtung bestätigen und Sie werden die Gerichtskosten zahlen müssen