Steuerrechner 2012, 2011, 2010, 2009, 2008 ... Einkommensteuer online berechnen.


Sie sitzen vor Ihrer Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich und fragen sich, ob Sie Steuern erstattet bekommen oder nachzahlen müssen? Bringen die Steuerreformen auch weiterhin Steuerentlastungen? Eine Lohnsteuertabelle brauchen Sie nicht, hier finden Sie die Antworten!

Dieser Einkommensteuerrechner für den Erfassungszeitraum 2008 bis 2011 (2012) verwendet die aktuellen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums mit den Basisdaten: Steuerreform 2000, Steuersenkungsgesetz, Steuersenkungsergänzungsgesetz, Steuereuroglättungsgesetz, Haushaltsbegleitgesetz, Alterseinkünftegesetz, Konjunkturpaket 2009 und das sogenannte Wachstums-Beschleunigungsgesetz.

In der Standardkonfiguration werden die Pauschbeträge für Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Kindergeld automatisch bei der Berechnung ermittelt. Haben Sie abweichende Kosten oder wollen Sie einen anderen Wert für das Kindergeld eingeben (unterhaltspflichtig), wählen Sie den entsprechenden "Pauschbetrag" ab und tragen dann ihren anrechenbaren Wert in das entsprechende Feld ein.
Wenn Sie (oder der Ehegatte) nicht rentenversicherungspflichtig oder ab 2010 privat krankenversichert sind, müssen Sie bei Vorsorgeaufwendungen den "Haken" entfernen und die anrechenbaren Aufwendungen "von Hand" ermitteln und in das entsprechende Feld eintragen. Hinweise zur Berechnung finden Sie am Ende dieser Seite!

Löschen Sie die Defaultwerte mit "CE", tragen Sie Ihre Werte (ganze Zahlen) ein und betätigen Sie zur Berechnung die entsprechende Jahrestaste. Wenn Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind, entfernen Sie dort die Haken.

Einkommensteuerrechner 2008 - 2012

Pauschbeträge für:  Werbungskosten   Vorsorgeaufwendungen   Sonderausgaben   Kindergeld
 
Steuerzahler Ehegatte Steuermindernde Beträge
 
  Jahresbruttoeinkommen   Euro       Euro      Vorsorgeaufwendungen   Euro    
sonstige Einkünfte   Euro    Euro Sonderausgaben   Euro
  Lohnersatzleistungen   Euro    Euro sonstige Ausgaben   Euro
    einbeh. Steuern (ESt)   Euro    Euro Ausbildungsfreibeträge   Euro
einbeh. Soli   Euro    Euro Haushaltsfreibetrag   Euro
Kirchensteuer   Euro     Euro    nicht kinderlos oder unter 23 Jahre
ESt-Vorauszahlung   Euro   Kinder auf LSt-Karte   
Soli-Vorauszahlung   Euro   Kinderfreibetrag   Euro
Werbungskosten   Euro    Euro Kindergeld   Euro

zusammen veranlagt    getrennt veranlagt    

    Einkommensteuerberechnung für das Jahr:


 
Ergebnis: 

  Detailrechnung für ESt, Soli und Kirchensteuer anzeigen:


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Welche Rahmendaten?


Allgemeine Infos zur Einkommensteuerberechnung:

Sie können die einzelnen Themen gezielt auswählen oder alle Infos hier gleichzeitig zum Lesen öffnen oder schließen!

 Was bedeutet Günstigerprüfung?
 Wie werden Lohnersatzleistungen steuerlich bewertet?
 Was sind sonstige Einkünfte?
 Wie wird die Kirchensteuer / Kirchgeld berechnet?
 Wie werden die Vorsorgeaufwendungen bis 2009 berechnet?
 Wie werden die Vorsorgeaufwendungen ab 2010 berechnet?

Hilfreiche Links:

Ein Service des Bundesfinanzministeriums ... Steuerformulare zum Ausfüllen

Die SPD will Besserverdiener höher besteuern!
Der Höchststeuersatz soll ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro auf 49 Prozent steigen. Faktisch schafft die SPD eine neue Progressionszone zwischen 64.000 Euro und diesen 100.000 Euro. Bisher betrug der Steuersatz in dem Bereich konstant 42%, nach Umsetzung der SPD-Pläne steigt er linear auf 49%.
Diese Korrektur trifft die Leistungsträger unserer Gesellschaft.

Der Begriff Besserverdiener ist eine Formulierung für die deutschen Stammtische! Ein Besserverdiener ist bereits jemand, der 1 Eurocent mehr verdient als der Geringsverdienende.


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