Steuerrechner 2011, 2010, 2009, 2008 ... Einkommensteuer online berechnen.


Sie sitzen vor Ihrer Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich und fragen sich, ob Sie Steuern erstattet bekommen oder nachzahlen müssen? Bringen die Steuerreformen auch weiterhin Steuerentlastungen? Eine Lohnsteuertabelle brauchen Sie nicht, hier finden Sie die Antworten!

Dieser Einkommensteuerrechner für den Erfassungszeitraum 2007 bis 2010 (2011) verwendet die aktuellen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums mit den Basisdaten: Steuerreform 2000, Steuersenkungsgesetz, Steuersenkungsergänzungsgesetz, Steuereuroglättungsgesetz, Haushaltsbegleitgesetz, Alterseinkünftegesetz, Konjunkturpaket 2009 und das sogenannte Wachstums-Beschleunigungsgesetz.

In der Standardkonfiguration werden die Pauschbeträge für Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Kindergeld automatisch bei der Berechnung ermittelt. Haben Sie abweichende Kosten oder wollen Sie einen anderen Wert für das Kindergeld eingeben (unterhaltspflichtig), wählen Sie den entsprechenden "Pauschbetrag" ab und tragen dann ihren anrechenbaren Wert in das entsprechende Feld ein.
Wenn Sie (oder der Ehegatte) nicht rentenversicherungspflichtig oder ab 2010 privat krankenversichert sind, müssen Sie bei Vorsorgeaufwendungen den "Haken" entfernen und die anrechenbaren Aufwendungen "von Hand" ermitteln und in das entsprechende Feld eintragen. Hinweise zur Berechnung finden Sie am Ende dieser Seite!

Löschen Sie die Defaultwerte mit "CE", tragen Sie Ihre Werte (ganze Zahlen) ein und betätigen Sie zur Berechnung die entsprechende Jahrestaste. Wenn Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind, entfernen Sie dort die Haken.

Einkommensteuerrechner 2007 - 2011

Pauschbeträge für:  Werbungskosten   Vorsorgeaufwendungen   Sonderausgaben   Kindergeld
 
Steuerzahler Ehegatte Steuermindernde Beträge
 
  Jahresbruttoeinkommen   Euro       Euro      Vorsorgeaufwendungen   Euro    
sonstige Einkünfte   Euro    Euro Sonderausgaben   Euro
  Lohnersatzleistungen   Euro    Euro sonstige Ausgaben   Euro
    einbeh. Steuern (ESt)   Euro    Euro Ausbildungsfreibeträge   Euro
einbeh. Soli   Euro    Euro Haushaltsfreibetrag   Euro
Kirchensteuer   Euro     Euro    nicht kinderlos oder unter 23 Jahre
ESt-Vorauszahlung   Euro   Kinder auf LSt-Karte   
Soli-Vorauszahlung   Euro   Kinderfreibetrag   Euro
Werbungskosten   Euro    Euro Kindergeld   Euro

zusammen veranlagt    getrennt veranlagt    

    Einkommensteuerberechnung für das Jahr:


 
Ergebnis: 

  Detailrechnung für ESt, Soli und Kirchensteuer anzeigen:


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Welche Rahmendaten gelten 2009 oder (2010, 2011)?

  • Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) 0,30 Euro pro Kilometer ab dem 1. Entfernungskilometer.

    Rechnen Sie nach: km x Tage x 0,30 Euro = Euro

  • Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten 920 Euro (1000 Euro ab 2011) nach §9a EStG Satz 1.
    Weitergehende Informationen finden Sie auf meiner Extraseite zum Thema Werbungskosten

  • Für Sonderausgaben nach §10 EStG wird ein Pauschbetrag von 36 Euro¹ abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht höhere Aufwendungen nachweist. Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen.
  • Von haushaltsnahen Dienstleistungen können 20% der Aufwendungen (höchsten 510 Euro) nach §35a EStG Satz 3 steuermindernd angerechnet werden.
  • Von haushaltsnahen Handwerkerleistungen mindern 20% der Arbeitskosten (höchsten 1200 Euro, 600 Euro bis 2008) die Steuerlast.
  • Kinderfreibetrag 3012 Euro (3508 Euro)¹ nach §32 EStG Abs.6.
  • Haushatsfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1308 Euro.
  • Ausbildungsfreibetrag 924 Euro nach §33 EStG Abs.2. Nur für Kinder über 18 Jahren und auswärtiger Unterbringung.
  • Monatliches Kindergeld für das erste Kind bis zweite Kind 164 Euro (184 Euro), das dritte Kind 170 Euro (190 Euro) und jedes weitere Kind 195 Euro (205 Euro). Werte in Klammern gelten für 2010.

    Nach dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität wird für das Kalenderjahr 2009 einmalig ein Kinderbonus in Höhe von 100 Euro einmalig für jedes Kind gezahlt.

    Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres gezahlt, solange sich das Kind in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet oder wenn es eine Berufsausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.

  • Pauschbeträge bei Behinderung: 25% und 30%: 310 Euro; 65% und 70%: 890 Euro, 35% und 40%: 430 Euro, 75% und 80%: 1060 Euro, 45% und 50%: 570 Euro, 85% und 90%: 1230 Euro, 555 und 605: 720 Euro, 95% und 100%: 1420 Euro.
  • Zur Freistellung von Kapitalerträgen steht ein Sparerfreibetrag von 750 Euro¹ und eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro¹, also insgesamt 801 Euro¹ zur Verfügung.

    ¹ Bei gemeinsamer Veranlagung (Ehegattensplitting) verdoppeln sich die Beträge.
Steuermindernde Beträge die kein eigenes Eingabefeld haben, wie z.B. Handwerkerleistungen, Pauschbeträge wg.Behinderung oder Kosten bei Vermietung, tragen Sie als Summe in das Feld "sonstige Ausgaben" ein.


Allgemeine Infos zur Einkommensteuerberechnung:

Sie können die einzelnen Themen gezielt auswählen oder alle Infos hier gleichzeitig zum Lesen öffnen oder schließen!

 Was bedeutet Günstigerprüfung?
 Wie werden Lohnersatzleistungen steuerlich bewertet?
 Was sind sonstige Einkünfte?
 Wie wird die Kirchensteuer / Kirchgeld berechnet?
 Wie werden die Vorsorgeaufwendungen bis 2009 berechnet?
 Wie werden die Vorsorgeaufwendungen ab 2010 berechnet?

Hilfreiche Links:

Ein Service des Bundesfinanzministeriums ... Steuerformulare zum Ausfüllen

Die FDP hat vor der Bundestagswahl mit dem 3-Stufen-Modell Steuersenkungen versprochen und mit dem jetzt vorgeschlagenen 5-Stufen-Modell diese Aussage relativiert! Mein FDP-Steuerrechner vergleicht die Modelle mit dem aktuellen Steuertarif. Sie werden feststellen, daß das Solms-Modell nur marginale Einsparungen bringt oder bei bestimmtem Konstellationen sogar ungünstiger ist!
In der öffentlichen Darstellung werden nur die Grundtarife gelistet. Es fehlen die Auswirkungen von Kinderfreibeträgen und Werbungskosten!


Onlinerechner für private Finanzen © Dipl.-Ing. Norbert Heydorn   [ nachrechnen.de , n-heydorn.de ]   Impressum   (aktualisiert am 03.02.2012)   Datenschutzhinweis



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