Sie sitzen vor Ihrer Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich und fragen sich, ob Sie Steuern erstattet bekommen oder nachzahlen müssen?
Bringen die Steuerreformen auch weiterhin Steuerentlastungen? Eine Lohnsteuertabelle brauchen Sie nicht, hier finden Sie die Antworten!
Dieser Einkommensteuerrechner für den Erfassungszeitraum 2008 bis 2011 (2012) verwendet
die aktuellen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums mit den Basisdaten: Steuerreform 2000,
Steuersenkungsgesetz, Steuersenkungsergänzungsgesetz, Steuereuroglättungsgesetz,
Haushaltsbegleitgesetz, Alterseinkünftegesetz, Konjunkturpaket 2009 und das sogenannte Wachstums-Beschleunigungsgesetz.
In der Standardkonfiguration werden die Pauschbeträge für Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Kindergeld automatisch bei der Berechnung ermittelt.
Haben Sie abweichende Kosten oder wollen Sie einen anderen Wert für das Kindergeld eingeben (unterhaltspflichtig), wählen Sie den entsprechenden "Pauschbetrag" ab und tragen dann ihren anrechenbaren Wert in das entsprechende Feld ein.
Wenn Sie (oder der Ehegatte) nicht rentenversicherungspflichtig oder ab 2010 privat krankenversichert sind, müssen Sie bei Vorsorgeaufwendungen den "Haken" entfernen und die anrechenbaren Aufwendungen "von Hand" ermitteln und in das entsprechende Feld eintragen. Hinweise zur Berechnung finden Sie am Ende dieser Seite!
Löschen Sie die Defaultwerte mit "CE", tragen Sie Ihre Werte (ganze Zahlen) ein und betätigen Sie zur Berechnung die entsprechende Jahrestaste. Wenn Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind, entfernen Sie dort die Haken.
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Welche Rahmendaten?
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) 0,30 Euro pro Kilometer ab dem 1. Entfernungskilometer.
Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten 920 Euro (1000 Euro ab 2011) nach §9a EStG Satz 1.
Weitergehende Informationen finden Sie auf meiner Extraseite zum Thema Werbungskosten
Für Sonderausgaben nach §10 EStG wird ein Pauschbetrag von 36 Euro¹ abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht höhere Aufwendungen nachweist. Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen.
Von haushaltsnahen Dienstleistungen können 20% der Aufwendungen (höchsten 510 Euro) nach §35a EStG Satz 3 steuermindernd angerechnet werden.
Von haushaltsnahen Handwerkerleistungen mindern 20% der Arbeitskosten (höchsten 1200 Euro) die Steuerlast.
Kinderfreibetrag 3012 Euro (3508 Euro ab 2010)¹ nach §32 EStG Abs.6.
Haushatsfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 1308 Euro.
Ausbildungsfreibetrag 924 Euro nach §33 EStG Abs.2. Nur für Kinder über 18 Jahren und auswärtiger Unterbringung.
Monatliches Kindergeld für das erste Kind bis zweite Kind 184 Euro, das dritte Kind 190 Euro und jedes weitere Kind 215 Euro.
Nach dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität wird für das Kalenderjahr 2009 einmalig ein Kinderbonus in Höhe von 100 Euro einmalig für jedes Kind gezahlt.
Kindergeld wird bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres gezahlt, solange sich das Kind in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet oder wenn es eine Berufsausbildung wegen fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
Pauschbeträge bei Behinderung:
25% und 30%: 310 Euro; 65% und 70%: 890 Euro, 35% und 40%: 430 Euro, 75% und 80%: 1060 Euro, 45% und 50%: 570 Euro, 85% und 90%: 1230 Euro, 555 und 605: 720 Euro, 95% und 100%: 1420 Euro.
Zur Freistellung von Kapitalerträgen steht ein Sparerfreibetrag von 750 Euro¹ und eine Werbungskostenpauschale von 51 Euro¹, also insgesamt 801 Euro¹ zur Verfügung.
¹ Bei gemeinsamer Veranlagung (Ehegattensplitting) verdoppeln sich die Beträge.
Die SPD will Besserverdiener höher besteuern!
Der Höchststeuersatz soll ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro auf 49 Prozent steigen.
Faktisch schafft die SPD eine neue Progressionszone zwischen 64.000 Euro und diesen 100.000 Euro. Bisher betrug der Steuersatz in dem Bereich konstant 42%, nach Umsetzung der SPD-Pläne steigt er linear auf 49%.
Diese Korrektur trifft die Leistungsträger unserer Gesellschaft.
Der Begriff Besserverdiener ist eine Formulierung für die deutschen Stammtische! Ein Besserverdiener ist bereits jemand, der 1 Eurocent mehr verdient als der Geringsverdienende.